Das Land hat die gesetzlichen Vorgaben für Landtagswahlen geändert: Parteien dürfen ihre Kandidaten auch online und ohne Präsenzparteitage aufstellen. Abstimmen per Briefwahl oder digital soll möglich sein.

Schwerin - Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch das Landeswahlgesetz geändert, um Wahlen unter den Bedingungen einer Naturkatastrophe oder einer Pandemie fristgemäß abhalten zu können. Demnach sollen die Parteien ihre Kandidaten auch online und ohne Präsenzparteitage aufstellen können. Ebenso können gegebenenfalls Abstimmungen komplett per Briefwahl oder digital stattfinden. Die Zahl der Unterstützerunterschriften, die erstmals antretende Parteien und Kandidaten beibringen müssen, kann gesenkt werden.

 

Bevor der Notfallmodus greift, muss der Landtag feststellen, dass das Land von einer Naturkatastrophe oder einem ähnlichen Ereignis höherer Gewalt betroffen ist. Daraufhin muss das Innenministerium eine Verordnung vorlegen, welche die konkreten Regeln erhält. Dieser Verordnung muss der Landtag erneut zustimmen.

Landtagswahl ist in Mecklenburg-Vorpommern am 26. September

Das Gesetz wurde mit einer Mehrheit von SPD, CDU und Linker gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Die AfD befürchtet unter anderem, der Verzicht auf Wahlversammlungen bevorzuge innerhalb der Parteien bekannte Kandidaten.

Mecklenburg-Vorpommern wählt am 26. September einen neuen Landtag. Die Wahl findet zeitgleich mit der Bundestagswahl sowie voraussichtlich den Wahlen in Berlin und Thüringen statt. Das neue Wahlgesetz soll auch für kommunale Wahlen gelten.