Manche Wähler treibt die Frage um, warum man sich bei den Landtagswahlen nicht ausweisen musste. Grund zur Sorge besteht jedenfalls nicht, denn die fehlende Ausweispflicht macht es dem Wähler einfacher.

Stuttgart - Wählen ist ein denkbar einfacher Vorgang. Man geht mit seiner Wahlbenachrichtigung in das Wahllokal, macht ein Kreuz und wirft den Stimmzettel in die Urne. Aber woher wissen die Wahlvorsteher, wer da vor ihnen steht? Müsste man sich nicht vor der Wahl mit dem Personalausweis ausweisen?

 

„Das ist alles gesetzlich geregelt“, sagt die Landeswahlleiterin in Baden-Württemberg, Christiane Friedrich und verweist auf Paragraph 34 der Landeswahlordnung. Dieser regelt alles zur Stimmabgabe im Wahlraum. Demnach muss man seine Wahlbenachrichtigung vorzeigen, um einen amtlichen Stimmzettel zu erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung vorzeigen kann, muss sich auf Verlangen ausweisen, heißt es in dem Gesetz.

Man müsse womöglich „viele Leute wieder nach Hause schicken

Denn jeder wahlberechtigte Bürger ist auch im Wählerverzeichnis aufgeführt. Dort kann der Wahlvorstand dann anhand des Namens nachschauen. So ist gewährleistet, dass der Wähler entweder ohne Wahlbenachrichtigung wählen kann oder ohne Personalausweis. „Wenn man eine Ausweispflicht einführen würde, müsste man wahrscheinlich viele Leute wieder nach Hause schicken“, so Friedrich. So dürfte jemand dann beispielsweise nicht wählen, wenn der Personalausweis abgelaufen wäre. Dass es keine Ausweispflicht gibt, kommt manchen Wählern also zugute.

Die Gefahr, dass man unter falschem Namen für jemand anderen wählen könnte, sieht die Landeswahlleiterin nicht: „Man geht davon aus, dass die Wahlberechtigten sich nach Recht und Gesetz verhalten.“ Außerdem seien die Wahlhelfer meist im Ort aktiv und man kenne sich ohnehin untereinander. Sie persönlich finde die Vorschrift in Ordnung, erklärt Friedrich weiter. „Aber es gehört auch nicht zu meinen Aufgaben, das Gesetz zu kommentieren. Ich bin nur der Vollstrecker.“