Der Vorstoß von fünf nicht im Parlament vertretenen Parteien zur Änderung des Landtagswahlrechts spaltet die grün-schwarze Koalition. Nun muss der Verfassungsgerichtshof über die Unterstützungsunterschriften zur Wahlteilnahme entscheiden.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - An diesem Montag verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg über eine Klage von fünf nicht im Parlament vertretenen Parteien. Die Linke, Die Partei, ÖDP, Piratenpartei und die Landesvereinigung der Freien Wähler sehen sich wegen der Pandemie stark benachteiligt. Ziel des Organstreitverfahrens gegen den Landtag ist, die bisher für eine Teilnahme an der Landtagswahl notwendige Zahl von 150 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis (landesweit 10 500) zu senken.