Gegen den Landverbrauch hilft nur eine gesetzliche Regelung. So denkt die Schutzgemeinschaft Filder und arbeitet auf eben dies hin. Ein Volksbegehren könnte sie dabei unterstützen. Doch was sind die Voraussetzungen dafür?

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

Filder - Die Schutzgemeinschaft Filder hat genug: Immer noch werden zu viele gute Böden überbaut, sagen die Aktivisten. Sie fordern deshalb ein Gesetz, das dem Flächenfraß Einhalt gebieten soll. Neuen Zündstoff liefern dabei auch die Diskussionen um den Flächennutzungsplan in Filderstadt.

 

Wie gehen die Aktivisten vor?

„Zunächst einmal wollen wir die Stadträte von Filderstadt dazu bringen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen“, erklärt Steffen Siegel, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft. Die Stadträte könnten dann Flächen ausweisen, die nicht bebaut werden dürfen.

Für ihr Unterfangen ist noch viel Arbeit nötig, weiß Siegel: „Bis zur Kommunalwahl im kommenden Jahr sammeln wir Unterschriften und sind viel in Gemeinden unterwegs, um bei den Leuten Verständnis zu wecken.“ Gleichzeitig will die Schutzgemeinschaft Filder mit ähnlichen Gruppen in Stuttgart und der Region in Kontakt treten und so langsam, aber sicher ein Netzwerk aufbauen.

Die Aktivisten wollen zudem die Kandidaten für die Kommunalwahl 2019 zu ihrer Einstellung bezüglich Bodenversiegelung und Flächenfraß befragen. „Was die Kandidaten antworten, werden wir dann veröffentlichen, damit sich die Wähler ein eigenes Bild machen können“, sagt Siegel. Auch ein Positionspapier will die Schutzgemeinschaft verfassen, um das Thema bei möglichst vielen Leuten bekannt zu machen. Der Weg zu einem möglichen Gesetz ist also noch lang. „Wir wissen, dass wir ganz am Anfang stehen“, sagt Steffen Siegel.

Wie steht das Land zu dem Ansinnen?

„Ein schonender und effizienter Umgang mit der begrenzten Ressource Fläche ist ein klares Ziel der Landesregierung“, heißt es aus dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, geführt von Peter Hauk (CDU). Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Schutz der Fläche müsse als „sehr hohes Gut“ stets mit anderen hohen Zielen, wie Wohnungsbau, Infrastruktur und Arbeitsplätzen, abgewogen werden. Das Ministerium ist „nicht der Auffassung, dass dies mit einem einzelnen Gesetz gelöst werden kann“. Stattdessen müssten alle betroffenen Ministerien und Verwaltungen, insbesondere die Städte und Gemeinden, „den Flächenschutz als Querschnittsziel aufgreifen und entsprechende Maßnahmen umsetzen“, steht in der Erklärung. Ergänzende gesetzliche Regelungen hält das Ministerium aber für möglich, sagt ein Sprecher.

Gibt es andernorts ähnliche Ideen?

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat vor Kurzem ein Volksbegehren abgelehnt, mit dem Naturschützer den Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Obergrenze eindämmen wollten. Die Begründung der Richter: Die Planungshoheit und damit das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen werden zu sehr eingeschränkt.

In Baden-Württemberg könnten sich „vergleichbare rechtliche Fragen stellen“, gibt ein Sprecher des Innenministeriums Auskunft. Falls es hier einen Volksantrag oder ein Volksbegehren gäbe, müsste – neben anderen Aspekten – die verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

Wie kommt das Volk zum Zug?

Um einen Volksantrag einzureichen, also den Antrag, dass sich der Landtag mit einem bestimmten Gesetzesentwurf befasst, braucht es die Unterschriften von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten der jüngsten Landtagswahl, aktuell wäre das die Wahl im Jahr 2016. Rund 39 000 Unterschriften wären notwendig.

Ein Volksbegehren kann von den Initiatoren beim Innenministerium beantragt werden. Für die Zulassung sind zunächst 10 000 Unterschriften notwendig. Das Innenministerium entscheidet darüber, anschließend sind die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten gefordert. Bei der daraus resultierenden Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.