Nachdem ein 33-Jähriger mit seinem Lastwagen auf der A 81 Schlangenlinien fuhr, stellte die Polizei bei 2,4 Promille Alkohol fest. Im Streifenwagen rastete er dann unvermittelt aus und wehrte sich mit Schlägen und Tritten.

Sindelfingen - Weil er sich betrunken ans Steuer setzte, rief ein 33-jähriger Lastwagenfahrer am Samstagabend gleich acht Streifenbesatzungen auf den Plan. Mehrere Autofahrer meldeten der Polizei einen LKW, der auf der Autobahn 81 Schlangenlinien fuhr. Gegen 21.15 konnte dieser von der Verkehrspolizei auf Höhe Sindelfingen kontrolliert werden. Da ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von über 2,4 Promille ergab, musste sich der bis dahin kooperative Lastwagenfahrer der Entnahme einer Blutprobe unterziehen. Für die Kontrolle musste die Autobahn für kurze Zeit voll gesperrt werden, der Sattelzug wurde durch ein Abschleppunternehmen von der Autobahn gezogen. Für die weiteren Maßnahmen sollte der Beschuldigte anschließend zur Dienststelle gebracht werden. Während der Rückfahrt zur Wache täuschte er auf dem Rücksitz des Streifenwagens zunächst eine medizinische Notlage vor.

 

Nachdem der Streifenwagen auf dem Standstreifen der Autobahn angehalten hatte, fing der 33-Jährige unvermittelt zu randalieren an und griff eine Polizeibeamtin an, während er versuchte, über die Fahrerseite des Fonds auf die Durchgangsfahrbahn auszusteigen. Unter massiver Gegenwehr musste er auf den Standstreifen gezogen werden. Dabei schlug und trat er vehement auf die Beamten ein, die den Beschuldigten letztlich unter starkem Kraftaufwand zu Boden bringen und bis zum Eintreffen weiterer Unterstützungsstreifen fixieren konnten.

Sowohl der Lastwagenfahrer wie auch die eingesetzten Beamten wurden hierbei leicht verletzt. Über den gesamten Zeitraum waren acht Streifen der Polizeireviere Böblingen und Sindelfingen sowie der Verkehrspolizei Ludwigsburg eingesetzt. Der betrunkene Fahrer musste die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen und wird sich wegen der Trunkenheit im Verkehr und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen