Nur in Ausnahmefällen darf mit pflanzlichen Abfällen Feuer gemacht werden.

Leonberg - Der Herbst nähert sich mit großen Schritten. Äste und Laub fallen von den Bäumen auf das Grundstück. Deshalb weist das städtische Ordnungsamt darauf hin, dass in der Stadt ein Verbrennungsverbot besteht. „Nur im Ausnahmefall dürfen pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten verwertet werden“, sagt Jasmin Klotz von der Behörde. „Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden, wenn auf dem Grundstück keine Verwertungsmöglichkeit besteht“, erläutert sie.

 

Dabei sind einige Regeln zu beachten: Das Abbrennen einer Fläche ist verboten. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie möglichst wenig Rauch entwickeln. Durch den Rauch darf keine Verkehrsbehinderung und kein gefährlicher Funkenflug entstehen, auch Nachbarn sollten nicht zu stark belästigt werden. Dabei sind Mindestabstände einzuhalten: 200 Meter von Autobahnen, 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen.

Beim Verbrennen gelten strenge Vorschriften

„Bei starkem Wind und nachts dürfen gar keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden“, sagt Jasmin Klotz. „Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Rückstände sind so rasch wie möglich in den Boden einzuarbeiten“, fügt sie an.

Werden größere Mengen pflanzlicher Abfälle verbrannt, muss das Ordnungsamt rechtzeitig informiert werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Feuer ist so gering wie möglich zu halten, da der Verursacher immer die Verantwortung trägt. Sollte jemand wegen des starken Rauches die Feuerwehr rufen, muss der Verursacher für den Einsatz aufkommen. Wer Hausmüll im Garten oder im heimischen Ofen verbrennt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Baum- und Heckenschnitt kann zum Häckselplatz „Rübenloch“ gebracht werden. Laub und Gras gehören nicht auf den Häckselplatz,. Sie können über die Komposttonne entsorgt werden. Zusätzlich zur Komposttonne können spezielle Papiersäcke (70 l) für Laub und Gras, die auf allen Wertstoffhöfen für 1,50 Euro pro Stück erhältlich sind, verwendet werden.