Joachim Lautensack, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, klagt gegen die Vergabe der neuen Spitzenposten im Zuge der Polizeireform. Er sei nicht berücksichtigt worden.

Joachim Lautensack, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, klagt gegen die Vergabe der neuen Spitzenposten im Zuge der Polizeireform. Er sei nicht berücksichtigt worden.

 

Stuttgart - Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, klagt dagegen, dass er bei der Vergabe der neuen Spitzenposten im Zuge der Polizeireform nicht berücksichtigt wurde. Wie die Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag erfuhr, hatte sich Lautensack für Führungspositionen in den neuen Polizeipräsidien beworben und war vom Innenministerium abgelehnt worden. „Ich prüfe im Benehmen mit meinen Rechtsanwälten, ob und inwieweit ich mich zu der Sache äußere“, sagte Lautensack der dpa.

Der Gewerkschafter war in den vergangenen Monaten einer der größte Kritiker der Polizeireform von Innenminister Reinhold Gall (SPD). Unter anderem hatte Lautensack kritisiert, die Personalentscheidungen seien eher eine Belohnungsaktion statt eine Bestenauslese.

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe klagt er nun in einem Eilverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Ein Eilverfahren wird schneller entschieden als ein Klageverfahren. Dieses war vonnöten, weil die Polizeireform am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Sollte das Eilverfahren bis Ende des Jahres nicht abgeschlossen sein, würden die Polizeipräsidenten zunächst nur kommissarisch eingesetzt, hieß es im Ministerium.

Anfang 2014 sollen die vier Landespolizeidirektionen Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen mit 37 Polizeipräsidien und -direktionen zu zwölf regionalen Polizeipräsidien verschmolzen werden.