Sechs Skifahrer der Ludwigsburger Schneeläuferzunft müssen sich im April vor dem Landgericht Bozen verantworten. Sie sollen eine Lawine ausgelöst haben, bei der zwei Menschen aus der Gruppe starben.

Ludwigsburg - Das tödliche Lawinenunglück vom 3. Januar 2018 in Südtirol wird juristisch aufgearbeitet. Wie die Staatsanwaltschaft Bozen ankündigt, ist der Prozess gegen sechs Skifahrer vom 7. April an am Landgericht Bozen angesetzt. Damit beginnt das Verfahren entgegen den Befürchtungen eines Verteidigers der sechs Personen deutlich schneller.

 

Bei dem Lawinenunglück auf der Haideralm nahe der Grenze zwischen Südtirol und Österreich war eine Gruppe von neun Personen, darunter zwei Kinder und ein Jugendlicher, abseits der abgesteckten Pisten einzeln einen Hang entlang gefahren. Dies muss laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft etwa 300 Meter abseits der offiziellen Strecke gewesen sein. Auf 2600 Meter Höhe soll sich um 14 Uhr eine Lawine von 100 Metern Länge gelöst haben. Die meisten Skifahrer konnten entkommen – allerdings wurden eine Mutter und ihre Tochter von den Schneemassen verschüttet und starben dabei auf etwa 2200 Metern Höhe.

Verteidigung sieht keine Schuld bei den Skifahrern

Der Untersuchungsrichter Walter Pelino und die Staatsanwaltschaft werfen den sechs Personen aus dem Kreis Ludwigsburg nun fahrlässige Tötung und das Auslösen einer Lawine vor – das ist in Italien eine Straftat. Sie beruft sich auf Warnhinweise entlang der Pisten, die missachtet worden seien. Zudem hätten es die Angeklagten an der nötigen Sorgfalt und Umsicht fehlen lassen.

Der Verteidiger eines der Angeklagten, der Ludwigsburger Anwalt Christoph Schickhardt, hält hingegen die Schuld der Skifahrer für nicht erwiesen. In dem Gutachten, das vom Direktor des Instituts für Schnee und Lawinenforschung in Davos erstellt wurde, werde es für „extrem unwahrscheinlich“ gehalten, dass die Lawine durch die Gruppe ausgelöst worden sei. Das Verfahren werde noch einmal neu begonnen – und möglicherweise eine neue Expertise beauftragt.

Der Prozess beginnt am 7. April

Die italienischen Behörden interpretieren das Gutachten aus Davos anders – und sehen eine „eindeutige Schuld“ bei den Ludwigsburger Skifahrern. Dies soll nun vom 7. April an geklärt werden. Wie lange das Verfahren dauert und wie viele Verhandlungstage angesetzt sind, ist noch offen. In Ludwigsburg hofft man, dass sich der Prozess nicht in die Länge zieht.