Am Dienstag, 14. Januar, treffen Vertreter der Stadt Leinfelden-Echterdingen und des muslimischen Vereins VKBI erstmals am Stuttgarter Landgericht aufeinander. Worum genau geht es bei diesem Termin?

Leinfelden-Echterdingen - Dieser Dienstag ist ein bedeutsamer Tag für Befürworter und Kritiker der Moschee auf den Fildern: Am 14. Januar werden sich Vertreter des muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) und der Verwaltung von Leinfelden-Echterdingen erstmals am Stuttgarter Landgericht treffen. Eine mündliche Verhandlung ist angesetzt.

 

Das Schülerwohnheim ist der Zankapfel

Die Richter der 17. Zivilkammer werden beide Seiten hören und zunächst folgende Fragen klären: Wo stehen wir? Wie geht es weiter? Gibt es eine Möglichkeit zur gütlichen Einigung? Ein Urteil ist laut einer Sprecherin des Landgerichts an diesem Tag noch nicht zu erwarten.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte bereits vor mehr als einem Jahr Klage eingereicht. Zankapfel bei dem Bauprojekt in Oberaichen ist bekanntlich das Schülerwohnheim, welches die Muslime an der Wilhelm-Haas-Straße neben einem neuen Gebetshaus bauen wollen. Oberbürgermeister Roland Klenk möchte ein solches Heim verhindern, weil er es nicht förderlich für die Integration in der Stadt hält.

Eine knappe Mehrheit des Gemeinderates hatte im Oktober dem VKBI zugestanden, das Gebetshaus in Oberaichen bis zum Sommer 2020 fertigzustellen. Auf den Bau des Wohnheims samt Bistro, Friseur und kleinem Laden mit Halal-Produkten soll der Verein allerdings verzichten.

Kritisch wird gesehen, dass der VKBI zum Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) mit Sitz in Köln gehört. Der VKBI versteht sich im Wesentlichen als ein selbstständiger Verein, wie ein Vereinsmitglied unserer Zeitung dazu geschrieben hat. Der Dachverband unterstütze den VKBI bei der Verwaltung und mache Vorschläge für die Freitagspredigten. Es sei weder vom türkischen Staat noch von einer fundamentalistischen Organisation gesteuert. Religionswissenschaftler Hussein Hamdan schätzt den VIKZ als konservativ, aber nicht als radikal ein.

Wem gehört der Baugrund?

Das alles ist aber nur der Hintergrund. . Bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag geht es nicht um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern oder das strittige Schülerwohnheim. Die Richter werden sich vielmehr mit dem Erbbaurecht befassen, welches der VKBI bisher nicht an die Kommune zurückübertragen hat. Dies will die Verwaltungsspitze mit der Hilfe der Justiz durchsetzen.

Zur Erinnerung: Das Oberaichener Grundstück gehört der Stadt. Die Kommune hat es dem muslimischen Verein in Erbpacht überlassen, damit dieser dort ein neues Gebetshaus bauen kann. Der VKBI hatte dann aber im Sommer 2018 die Option gezogen, zu der er aufgrund eines vor Jahren mit der Kommune geschlossenen Vertrages berechtigt war: Er wollte den Grund und Boden kaufen und hat auch den Kaufpreis von 883 400 Euro an die Stadt überwiesen.

Im Dezember vor einem Jahr hat sich die Mehrheit der Kommunalpolitiker dann dafür ausgesprochen, das Grundstück vom Verein zurückzuholen. Mit diesem Schritt wurde verhindert, dass die Muslime Eigentümer des Baugrundes werden. Verhindern wollte man auch, dass die Muslime das Moscheeprojekt ohne Mitsprache der Stadt fortführen können. Der zweite Abschnitt des Projektes – und damit auch die Frage, ob in Oberaichen tatsächlich das Schülerwohnheim gebaut wird – sollte neu verhandelt werden. Die Klage beim Landgericht folgte aus Sicht der Stadt als logische Konsequenz auf diesen Beschluss.

Der Oberbürgermeister ist an einer Lösung interessiert

Das Gerichtsurteil wird den Weiterbau der Moschee es aber durchaus beeinflussen. Oberbürgermeister Roland Klenk, der sich aufgrund des laufenden Verfahrens gerade nicht öffentlich zu dem Thema äußern will, hat kurz vor Weihnachten in einem Interview mit unserer Zeitung gesagt: „In jeden Fall haben wir dann eine tragfähige Basis für eine neue Integrationspolitik in unserer Stadt.“

Der Rathauschef hat in der Vergangenheit immer wieder betont, den VKBI als unzuverlässigen Partner erlebt zu haben. Dennoch ist Klenk an einer Lösung interessiert, schließlich könne dieser Konflikt kein Dauerzustand sein. „Wenn wir gewinnen, bin ich der Erste, der wieder am Verhandlungstisch sitzt“, hatte er im Dezember gesagt. Wenn die Stadt unterliege, müsse man sehen, ob der Verein seine Vorstellungen durchziehe. Auch ein Vergleich ist in dieser Sache möglich.