Der Verein VKBI hat viel Geld auf das Konto der Stadt Leinfelden-Echterdingen überwiesen. Dennoch fordert die Kommune nun doch den Baugrund der Moschee von den Muslimen zurück. Wir verraten warum.

Leinfelden-Echterdingen - Das Gezerre um den Moscheebau in Oberaichen geht weiter. An diesem Freitag hat die Stadt nun doch den sogenannten Heimfall gegenüber dem Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) ausgesprochen. Will heißen: Die Kommune wird das Gelände an der Wilhelm-Haas-Straße von den Bauherren zurückfordern. Zu diesem Schritt hatte der Gemeinderat die Verwaltungsspitze vor den Sommerferien zwar ermächtigt. Oberbürgermeister Roland Klenk wollte so die Zusammenarbeit mit dem VKBI auf eine neue Basis stellen. Dennoch kommt dies nun überraschend.

 

Wie berichtet, hatten die Muslime im August zunächst angekündigt, das in Erbpacht überlassene Grundstück zu kaufen und wenige Tage später dann auch den Kaufpreis von exakt 883 400 Euro auf das Konto der Großen Kreisstadt überwiesen. Bürgermeisterin Eva Noller hatte damals gesagt: „Damit stellt sich die Frage des Heimfalls nicht mehr.“ Und: „Dieser Schritt ist also vom Tisch.“

Der Rechtsanwalt gibt grünes Licht

Allerdings hat ein Rechtsanwalt mittlerweile die Position der Stadt unter die Lupe gekommen. Er kam laut der Bürgermeisterin zu dem Ergebnis, dass der Heimfall solange ausgesprochen werden kann, wie das Grundstück noch nicht im Grundbuch auf den neuen Eigentümer übertragen worden ist.

Offenbar fühlt sich die Stadt auch etwas vom Verein an der Nase herumgeführt. In einer Pressemitteilung der Kommune steht: „Nachdem der VKBI noch im Juli der Stadt gegenüber behauptete, bei der Geltendmachung des Heimfalls müsse er Insolvenz anmelden und die Stadt auch deshalb davon zunächst Abstand genommen hatte, war der VKBI bereits im August zur Aufbringung des vollständigen Kaufpreises in der Lage.“ Darauf angesprochen sagt Noller unserer Zeitung: „Darüber kann man sich schon wundern.“ Hinzu kommt, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Anfang dieser Woche ein Gutachten präsentiert hat, das laut Noller klar aussagt, dass das Gebetshaus und damit der erste Bauabschnitt bis Ende Oktober 2018 nicht fertig werden kann.

Gutachter stellt fest: Vereinbarter Termin ist nicht zu halten

Die Einhaltung dieses Termins ist aber eine Bedingung des vor vier Jahren von dem VKBI und der Verwaltungsspitze unterzeichneten Erbbaurechtsvertrags. Laut dem Gutachten aber „kann dieser Termin selbst bei hohen Anstrengungen nicht eingehalten werden“. Es seien erneut Verzögerungen des Bauablaufs festzustellen. Selbst eine Fertigstellung bis zum Ende des Jahres wäre nicht möglich. Zumindest nicht, wenn es „keine Beschleunigungsmaßnahmen beziehungsweise eine Verkürzung der Bauzeit im Ausbau“ gebe.

Wenn OB Klenk nächste Woche aus seinem Urlaub zurück ist, wird zunächst innerhalb der Verwaltung beraten. Dann wolle man Gespräche mit dem VKBI führen. Dabei soll alles Weitere geklärt werden. In der Vergangenheit war von einer „Moschee light“ die Rede gewesen. Die Muslime könnten dann ihr Gebetshaus fertig bauen und so in Oberaichen künftig ihre Religion ausüben. Das dort auch geplante Schülerwohnheim würde es dann nicht geben.

Auch die Bürgermeisterin erinnert an die Ideen, welche die Stadt bereits vor den Sommerferien hatte. Sie spricht auch von einem „besonderen Integrationskonzept“, welches der Verein vorlegen müsse. Ein Abriss des bisher Gebauten bleibe vorerst ausgesetzt. Das Ziel sei, das Heft des Handelns zurück in die Hand zu bekommen.