Trotz der juristischen Auseinandersetzung hat die Stadt Leinfelden-Echterdingen erneut das Gespräch mit den örtlichen Muslimen gesucht. Über die Inhalte wurde eigentlich Stillschweigen vereinbart. Doch es ist durchgesickert, worum es dabei ging.

Leinfelden-Echterdingen - Werden die Muslime – zumindest vorerst – auf den Bau des umstrittenen Schülerwohnheims in Oberaichen verzichten? Und kann auf diesem Weg eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Moschee auf den Fildern verhindert werden? Diese Fragen gilt es in den nächsten drei bis vier Wochen zu klären.

 

Beide Seiten – die Stadt Leinfelden-Echterdingen sowie der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) – werden sich dazu erst einmal intern beraten. Sie werden auch ihre Anwälte zurate ziehen, nachdem man sich am vergangenen Mittwochabend hinter verschlossenen Türen ausgetauscht hat.

Zum Verständnis: Der VKBI baut bekanntlich am Rande des Oberaichener Gewerbegebietes eine Moschee. Das Projekt an der Wilhelm-Haas-Straße ist umstritten. Die Auseinandersetzungen mit der Stadt dauern bereits sehr lange an. Mittlerweile beschäftigt sich sogar das Landgericht Stuttgart mit dem Fall.

Zankapfel ist nicht das Gebetshaus, sondern das Schülerwohnheim, das der Verein dort ebenfalls errichten will. Der Grund: Solche Einrichtungen stehen im Ruf, sich abzuschotten und dadurch wenig zu einer Integration muslimischer Kinder in die deutsche Gesellschaft beizutragen.

Nun aber nähern sich die beiden Parteien offenbar wieder ein Stück weit an. Vertreter der Muslime sowie des zugehörigen Landesvorstandes haben sich am Mittwochabend mit der kompletten Verwaltungsspitze von Leinfelden-Echterdingen sowie mit Stadträten getroffen.

Zunächst sei die Atmosphäre angespannt gewesen

Bei diesem Austausch soll die Atmosphäre zunächst angespannt gewesen sein, Zoff habe es aber keinen gegeben. „Das Gespräch ist sehr konstruktiv verlaufen und hat gezeigt, wie wichtig es ist, neben allen formal-juristischen Auseinandersetzungen in der Sache im Gespräch zu bleiben“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. „Besonders erfreulich war, dass sich der VKBI erstmals einem Kompromiss geöffnet hat“, sagt Klaus Peter Wagner, der Sprecher der Stadt.

An dem Abend wurden erste Ansätze für eine gemeinsame Lösung erarbeitet. Wagner vergleicht diese mit einem „Pflänzchen, das möglicherweise weiter wachsen kann“. Damit das zarte Grün nicht gleich wieder eingeht, will man sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht tiefer in die Karten schauen lassen. Zwischen den Gesprächspartnern wurde Stillschweigen vereinbart. Der VKBI sowie die Stadt wollen sich nun intern beraten. Die Sache müsse juristisch auch geprüft werden, sagt Wagner. In einem weiteren Gespräch solle entschieden werden, ob der Weg weiter beschritten wird. Ähnlich äußert sich auch Muhammet Güçlü, der VKBI-Vorsitzende. „Wir werden uns nun erst einmal zurückziehen und die Lösungsansätze bewerten“, sagt er. Mehr wolle er zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. In einem Monat wolle man sich erneut mit Vertretern der Stadt treffen.

Schülerwohnheim soll zunächst nicht gebaut werden

Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, geht es bei dem noch nicht ausgehandelten Kompromiss um das Schülerwohnheim. Will heißen, der Baustellenbetrieb an der Wilhelm-Haas-Straße 2 soll weitergehen. Der VKBI darf sein Gebetshaus samt muslimischem Laden und Friseur bauen, soll aber auf das Wohnheim mit Internat-Charakter zunächst verzichten. Genau diese Lösung hatte Oberbürgermeister Roland Klenk bereits vor längerer Zeit in den Raum gestellt. Neu ist der Zusatz „zunächst“, was bedeuten könnte, dass dem VKBI zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden soll, den Bau des Heimes später nachzuholen.

Die Justiz beschäftigt sich dennoch weiter mit dem Bauprojekt

Nichtsdestotrotz beschäftigen sich auch die Gerichte weiter mit dem Oberaichener Bauprojekt. „Beide Seiten fahren zweigleisig“, sagt Klaus Peter Wagner dazu. Einen konkreten Termin für eine Gerichtsverhandlung gibt es laut einem Sprecher des Landgerichtes Stuttgart derweil weiterhin nicht. Und so schnell wird es einen solchen auch nicht geben. Denn jetzt muss das Gericht erst einmal den bisher eingeschlagenen Rechtsweg überprüfen. Dafür hat der VKBI mittels Anwalt gesorgt.

Wie berichtet, hat die Stadt am 17. Dezember 2018 Klage eingereicht. Dabei geht es um das Erbbaurecht, welches die Stadt einst dem muslimischen Verein für das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße übertragen hat und mithilfe der Justiz zurückholen will. Der muslimische Verein hat jetzt auf die Klageschrift reagiert und stellt den eingeschlagenen Rechtsweg in Frage. Das Landgericht Stuttgart hat deshalb zu prüfen, ob der Vertrag, der zwischen der Stadt und dem VKBI einst geschlossen wurde, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist. Trifft Letzteres zu, ist es gar nicht zuständig. Diese Entscheidung trifft zunächst das Landgericht Stuttgart und wird möglicherweise auch noch vom Oberlandesgericht überprüft. Das bedeutet, bei der Auseinandersetzung um den Moscheebau wird nicht nur wieder verhandelt, sondern weiterhin mit allen juristischen Kniffen gearbeitet.