Ein 39-Jähriger sowie seine 44-jährige Mittäterin werden wegen illegaler Finanzgeschäfte verurteilt. Dreh- und Angelpunkte der Geschäfte waren Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart. Dennoch bleiben viele Fragen offen.

Leinfelden-Echterdingen/Stuttgart - Der Vorsitzende Richter der siebten Strafkammer am Landgericht Stuttgart, Rainer Gless, hat am Mittwoch während seiner Urteilsbegründung betont, dass der Hauptangeklagte „ein Rad im Gefüge einer professionellen und grenzüberschreitenden Tätergruppe“ gewesen sei. Der 39-Jährige wurde wegen Geldwäsche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Wichtige Dreh- und Angelpunkte der Geschäfte waren Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart, wohin der Hauptangeklagte persönliche Beziehungen pflegte.

 

Ihm geholfen hat nach Ansicht des Gerichts eine 44-jährige Bekannte, die zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt wurde. Allerdings wurde die Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Frau 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zugutekam den Verurteilten, dass sie mit ihren Einlassungen Licht ins Dunkel der teils komplexen Sachverhalte gebracht hatten. „Die Ermittlungen sind aber nicht ganz lückenlos geblieben“, sagte Richter Gless am letzten Prozesstag. Die Vorwürfe gegen eine dritte Angeklagte – die 22-jährige Tochter der 44-jährigen Verurteilten – wurden wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt.

Dem Urteilsspruch vorausgegangen war eine Absprache der Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und neun Monate Haft für den Mann und ein Jahr und drei Monate für die Frau.

Komplexe Geschäftsbeziehungen und internationale Adressen

Das Gericht hatte während des Verfahrens eine ganze Reihe komplexer Geschäftsbeziehungen zu beleuchten. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass sich der Hauptangeklagte in mehreren Fällen der Geldwäsche schuldig gemacht hat. Es seien unter anderem Gelder auf Konten geflossen, die aus illegalen Geschäften herrührten, auf welche der 39-Jährige entweder direkt oder indirekt Zugriff hatte. So sollen nach Ansicht des Gerichts Rechnungen an Unternehmen verschickt worden sein, bei denen die Kontoverbindungen manipuliert worden waren. Wer im Hintergrund für die Manipulation der per E-Mail verschickten Rechnungen zuständig war, konnte nicht geklärt werden. Der oder die Täter hatten ihre Spuren offenbar gut verwischt. Die gefundenen IP-Adressen führten unter anderem nach Tschechien und Nigeria. In einem weiteren Fall hat der Verurteilte Geld aus einem Scheingeschäft angenommen und in bar nach Abzug einer Provision weitergegeben.

Ebenfalls ungeklärt blieb die Frage nach dem Verbleib eines Großteiles des Geldes. Immerhin rund 200 000 Euro soll der Angeklagte, teils mithilfe der Mitangeklagten, gewaschen haben. Nur einen kleinen Teil davon durfte er als Provision behalten. Den größten Teil des Geldes hätten „dunkelhäutige Männer aus Frankreich“ in bar abgeholt. Bei der Art und Weise, wie das Geld zu ihm gelangte und wie es wieder abgeholt wurde, hätte es dem nun Verurteilten geradezu aufdrängen müssen, dass die Gelder aus kriminellen Quellen stammten. „Er nahm die kriminellen Umstände der Transaktionen billigend in Kauf“, sagte der Richter Rainer Gless.