Der Streit um ein geplantes Schülerwohnheim geht weiter: Auch nach der Ablehnung des Projekts im Gemeinderat am Dienstag beharrt der muslimische Verein VKBI weiter auf dem Bau.

Leinfelden-Echterdingen - Der Streit um den Weiterbau der Moschee samt umstrittenem Schülerwohnheim in Oberaichen ist auch nach der Entscheidung am Dienstagabend im nicht-öffentlichen Teil des Gemeinderates nicht vom Tisch. Vielmehr scheint es nun darauf hinauszulaufen, dass sich die Parteien am 14. Januar vor dem Landgericht Stuttgart treffen. Denn der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) will auch jetzt nicht auf den Bau des Wohnheimes verzichten. „Wir bleiben für Gespräche offen, fürchten aber auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht“, schreibt der Vereinsvorsitzende Muhammet Güçlü der Presse.

 

Eine mündliche Verhandlung ist laut Oberbürgermeister Roland Klenk angesetzt. Die Richter werden zunächst beide Seiten – also Klage und Widerklage – hören und schlussendlich den seit Jahren andauernden Konflikt klären müssen. „Möglicherweise regen die Richter auch einen Vergleich an“, sagt Klenk. Dann könnte das, was vom Gemeinderat nun beschlossen wurde, von Bedeutung sein.

Mit 14 zu 13 Stimmen und damit denkbar knapp hat der Gemeinderat am Dienstag samt OB Klenk einem Antrag der CDU und Freie Wähler/FDP zugestimmt und damit „dem Kompromissvorschlag unseres Vereins“, wie Güçlü schreibt, eine Absage erteilt. Dem VKBI wird zugestanden, das Gebetshaus in Oberaichen bis zum Sommer 2020 fertigzustellen. So könnten die örtlichen Muslime ihre Religion ungestört ausüben, heißt es in dem Schreiben. Auf den Bau des Wohnheims samt Bistro, Friseur und kleinen Laden mit Halal-Produkten soll der Verein verzichten.

Restriktiver Beschluss

Der Beschluss sei restriktiver ausgefallen als das, was die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt hat, sagt Klenk. Der Vorschlag der Verwaltung hätte bedeutet, dass der VKBI auch den zweiten Bauabschnitt großteils hätte bauen können. Allerdings hätten die Muslime die für das Schülerwohnheim vorgesehenen Räume zehn Jahre nicht als solches nutzen dürfen. Nach Ablauf der Frist hätte der dann amtierende Gemeinderat erneut über die Angelegenheit entscheiden sollen.

Auch die örtlichen Muslime hatten angeboten, für eine noch festzulegende Frist auf den Betrieb des Wohnheimes zu verzichten. Im Gegenzug wollten sie aber so weiterbauen, wie das „die Stadt Anfang 2015 selbst genehmigt hat“, wie Güçlü schreibt. Außerdem wollten sie das Heim im Grundbuch eintragen lassen. Das bedeutet, dass der VKBI nach Ablauf der Frist freie Hand gehabt und die Stadt ihre Mitsprache verwirkt hätte.

Die Muslime beklagen nun die „fehlende Kompromissbereitschaft der Stadt“. Der VKBI habe einen „guten Willen zur gütlichen Einigung gezeigt“, erklärt der Vorsitzende. Die Stadt dagegen zeige sich „entschlossen, die konstruktive Haltung des Vereins vollständig zu ignorieren“.

Oberbürgermeister Klenk ist überzeugt davon, dass, egal was der Gemeinderat an diesem Dienstag beschlossen hätte, die Fortsetzung eines Rechtsstreites unvermeidbar gewesen wäre. Denn weder der nun beschlossene Vorschlag noch jener der Stadtverwaltung habe den Mindestanforderungen des VKBI entsprochen.

Gute Chancen vor Gericht

Roland Klenk schätzt die Chancen der Stadt vor Gericht als gut ein. „Gegenstand der Verhandlung wird im Übrigen nicht der Bau des Schülerwohnheims sein“, stellt er klar. In dem Zivilprozess wird es vielmehr um die Frage gehen, ob die Stadt das Grundstück vom VKBI zurückholen kann. Das Erbbaurecht soll mit Hilfe der Justiz an die Kommune zurückübertragen werden.

Zur Erinnerung: Eine deutliche Mehrheit der Kommunalpolitiker hatte sich Ende 2018 für den Wiederkauf des Grundstückes an der Wilhelm-Haas-Straße ausgesprochen. Mit diesem Schritt wurde verhindert, dass die Muslime Eigentümer des Baugrundes am Rande des Oberaichener Gewerbegebietes werden. Das Grundstück gehört der Stadt wurde in Erbpacht dem Verein überlassen. Dieser hatte im Sommer 2018 den Kaufpreis von 883 400 Euro an die Stadt überwiesen und damit eine Option des vor Jahren mit der Stadt geschlossenen Vertrages gezogen.