Die Geschäftsführer eines Familienbetriebs stehen vor Gericht. Weil sie das Aus ihres Betriebs nicht wahrhaben wollten, finden sich Bruder und Schwester vor Gericht wieder.

Leonberg - Zwei Geschäftsleute sitzen auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts. Die Vorwürfe: Insolvenzverschleppung, Untreue, Veruntreuung von Sozialabgaben, gefälschte Bilanzen und vorsätzlicher Bankrott. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Leitern des kleinen Familienbetriebs – es handelt sich um Bruder und Schwester – aus dem Großraum Leonberg vor, vier Jahre lang den Untergang ihrer Firma vertuscht zu haben. Während dieser Zeit sollen die beiden Geld vor Gläubigern zurückgehalten und für private Zwecke verwendet haben.

 

Eine Frage hat das Schöffengericht in diesem Verfahren beschäftigt: Haben Bruder und Schwester den elterlichen Betrieb absichtlich gegen die Wand gefahren, um sich während des Niedergangs persönlich zu bereichern? Oder haben die beiden viel zu lange im Stillen versucht, die Firma und die damit verbundenen Arbeitsplätze doch noch zu retten und dabei einen Fehler nach dem nächsten gemacht?

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die beiden  Geschäftsführer seit dem Jahr 2005 Kenntnis von der desaströsen Situation ihrer Firma hatten. Der längst fällige Insolvenzantrag wurde allerdings erst vier Jahre später gestellt. „Sie haben ein Grundstück im Wert von rund 700 000 Euro in den Bilanzen als Sicherheit aufgeführt“, sagt der Staatsanwalt vor Gericht, „allerdings hat Ihnen dieses Grundstück zu keinem Zeitpunkt gehört. Sie haben die Überschuldung des Betriebs damit kaschiert.“

Lange konnte der Grundstückstrick allerdings nicht über die wahre Lage des Unternehmens hinwegtäuschen: Der Betrieb machte im Jahr 2006 lediglich noch 8000 Euro Umsatz, die Bilanz zum Ende des Jahres 2008 wies einen Fehlbetrag von mehr als einer Million Euro aus.Die Anwälte der beiden Angeklagten präsentieren ihre Mandanten als besorgte Unternehmer, die einfach nur zu lange vergeblich versucht haben, den Familienbetrieb wieder in die schwarzen Zahlen zu führen. „Bruder und Schwester haben privates Geld in die Firma gesteckt, wenn es eng wurde“, betonen die Juristen ein ums andere Mal. Gegen die These der Anwälte sprechen allerdings einige der Taten, für die sich der 64-Jährige und seine drei Jahre ältere Schwester vor Gericht rechtfertigen müssen. Im Jahr 2008, als der Untergang des Unternehmens bereits unabwendbar war, haben die beiden insgesamt 26 Mal Geld der Firma an sich selbst ausbezahlt. Über 83 000 Euro fehlten am Ende aus der Firmenkasse.

„Es gab bereits Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung“, sagt Richter Armin Blattner nach der 20-minütigen Verlesung der Anklageschrift. Vor Beginn der Hauptverhandlung haben sich beide Parteien offenbar einigen können. Die Anklage hat den beiden Beschuldigten Strafobergrenzen zugesichert – im Fall des Bruders ein Jahr und neun Monate Haft, für seine Schwester ein Jahr und drei Monate, beide Strafen ausgesetzt zur Bewährung. Als Gegenleistung sollte das Geschwisterpaar alle Taten einräumen und dem Gericht so eine lange und aufwendige Beweisaufnahme ersparen.„Vieles von dem, was sich hier abgespielt hat, ist typisch für solche Fälle“, sagt Richter Blattner, „doch es gibt drei Fakten, die diesen Prozess besonders schwerwiegend machen.“ Mit einem Grundstück zu haften, welches einem nicht gehört, eine Insolvenz ganze vier Jahre hinauszuzögern und 83 000 Euro aus der sterbenden Firma an sich selbst auszubezahlen, all das sprenge den normalen Rahmen von Straftaten im Zusammenhang mit Firmenpleiten, stellt der Richter fest.

Die beiden Angeklagten lassen sich am Ende auf die Abmachung mit der Staatsanwaltschaft ein und geben alle angeklagten Taten zu. „Wir haben das Geld der Firma nicht genommen, um uns persönlich zu bereichern“, sagt die Beschuldigte, „es sollte lediglich unsere Existenz sichern.“ Die Antwort des Gerichts auf diese Erklärung fällt deutlich aus: „Da haben Sie offenbar einen kostspieligen Lebenswandel gepflegt“, entgegnet Blattner.

Ein Jahr und sechs Monate Haft für den Bruder, 14 Monate für die Schwester – beide Strafen auf Bewährung – lautet der Richterspruch. Zusätzlich müssen die beiden insgesamt 12 000 Euro als Bewährungsauflage bezahlen.