Bei der Landtagswahl am Sonntag gelten klare Regeln für die ehrenamtlichen Helfer, aber auch die Beobachter.

Leonberg - Dass die AfD angekündigt hat, am Sonntag „Wahlbeobachter“ zu entsenden, um einen „Wahlbetrug“ zu verhindern, sorgt in der Leonberger Stadtverwaltung zwar nicht für Aufregung. Dennoch sind die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Schulung explizit auf diesen Fall vorbereitet worden. „Dazu wurde ihnen auch ein Merkblatt mitgegeben“, berichtet die Stadtsprecherin Undine Thiel. Dieses wurde jüngst von der Stadt Stuttgart zusammengestellt.

 

39 Wahllokale gibt es in Leonberg bei der Landtagswahl. Dazu kommen neun Briefwahlbezirke, die ebenfalls am Sonntag nach 18 Uhr ausgezählt werden müssen. Die ehrenamtlichen Helfer kümmern sich dabei nicht nur um den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlvorgangs, sondern auch um die Auszählung. Dazu sind jeweils Wahlvorstände eingerichtet worden.

Was ist also am Sonntag erlaubt und was nicht? Der Merkzettel für die Helfer ist auch ein kleiner Knigge für die Wähler. Die persönliche Abstimmung, also das Kreuz auf dem Wahlzettel, ist zwar frei und geheim. Die Landtagswahl an sich ist aber ein öffentlicher Prozess, der transparent zu gestalten ist. Deshalb dürfen sich Wahlbeobachter am Sonntag im Wahllokal aufhalten, von der Öffnung um 8 Uhr bis zur mündlichen Verkündung des Ergebnisses.

Dabei gelten aber strenge Regeln. Menschen, die ihre Stimme abgeben wollen, dürfen nicht angesprochen oder anderweitig beeinflusst werden. Wahlpropaganda oder das Tragen von parteipolitischen Symbolen ist nicht erlaubt. Zudem dürfen die Anwesenden den Wahlablauf und die Auszählung nicht stören. Diese darf zwar beobachtet, Wahlunterlagen oder gar Stimmzettel dürfen nicht angefasst werden. Zulässig ist es aber, Strichlisten zu führen und sich Notizen zu machen. Eine mediale Veröffentlichung muss jedoch mit dem Wahlvorstand abgesprochen werden. Dieser ist auch Ansprechpartner, wenn sonstige Fragen bestehen. Allerdings ist der Wahlvorstand nicht in jedem Fall verpflichtet, Auskunft zu geben, etwa, wenn ein Gespräch in eine Diskussion ausartet.

Damit bei der Briefwahl der rote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Post spätestens heute aufgegeben werden. Vom Freitag, 11. März an sollten die Briefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe am Wahltag in einem Wahllokal ist nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18 Uhr eintreffenden Briefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 11. März, um 18 Uhr, beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.