Ein 31-jähriger Mann kommt vor dem Amtsgericht mit einer Bewährungsstrafe davon.

Leonberg - Ein 31-jähriger Mann, der nach eigenen Angaben zu einem Drogendealer wider Willen wurde, ist vom Amtsgericht Leonberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, was ihm den Start in ein neues Leben ermöglicht. „Wir wollen ihnen den Neuanfang nicht verbauen. Das Gericht erkennt an, dass Sie sich bemühen, aus ihrem alten Umfeld rauszukommen“, begründete Amtsrichterin Sandra De Falco ihr Urteil, mit dem sie den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Handelns mit Rauschgift in nicht unerheblicher Menge verurteilt hatte.

 

Der 31-Jährige hatte im Prozess zugegeben, in einer Diskothek in Sindelfingen von einem „Ahmet“ 250 Gramm Marihuana „zu einem günstigen Preis“ gekauft zu haben, um für seine Drogensucht einen Vorrat zu haben. „Ich habe vor circa zwei Jahren mit Marihuana angefangen. Zwei bis drei Mal pro Woche habe ich abends einen Joint geraucht, um einschlafen zu können“, erklärte der Angeklagte. Die große Menge von 250 Gramm erkläre sich, da ihm ein günstiger Preis von sieben Euro pro Gramm angeboten worden sei.

Drogen im Fahrradkeller übergeben

Auf den Angeklagten war die Polizei gestoßen, als sie in    Renningen  einen   ihr    bestens bekannten Drogenkonsumenten festnahm, der erklärt hatte, dass er das Marihuana beim Angeklagten erworben habe. Der 31-Jährige räumte ein, dass er diesem Kunden, den er flüchtig aus einem Supermarkt in Renningen kenne, zwei Mal Marihuana-Päckchen verkauft hatte – einmal 15 Gramm und einmal 75 Gramm. Er habe dabei keinen Gewinn gemacht, sondern die Drogen zum Einkaufspreis von sieben Euro pro Gramm verkauft.

Eigentlich habe er den gesamten Stoff nur für sich alleine verbrauchen wollen. Sein Kunde habe ihn aber so häufig bedrängt, ihm etwas zu verkaufen, dass er schließlich nachgegeben habe. Er könne auch nicht sagen, wie der Käufer an seine Handynummer gekommen sei. Er habe sich mit ihm vor der Haustüre getroffen, damit seine Freundin nichts mitbekomme. Die Drogen habe er dann im Fahrradkeller übergeben.

Er habe letztendlich dem Drogenverkauf zugestimmt, da er das Geld gut gebrauchen konnte und „es Ewigkeiten gedauert hätte, bis ich das Zeug selbst aufgeraucht hätte“, erläuterte der Angeklagte seine Beweggründe. Dass bei ihm in der Wohnung neben der großen Menge von 160 Gramm Marihuana auch Waagen und fertig verpackte Tütchen mit dem Stoff gefunden worden seien, erklärte der 31-Jährige damit, dass dies beim Kauf dabei gewesen sei.

Angeklagter macht vor Gericht einen guten Eindruck

Staatsanwalt und Richterin ließen Zweifel erkennen, ob der Angeklagte tatsächlich die große Menge nur für den Eigenverbrauch gekauft habe. Ein Polizeibeamter erklärte im Zeugenstand, der festgenommene Konsument habe gesagt, der Angeklagte gelte als der Hauptdealer von Renningen. Letzten Endes ließen sich alle Indizien jedoch nicht beweisen. Zugute kam dem 31-Jährigen darüber hinaus, dass er sich vor Gericht und während der gesamten polizeilichen Ermittlungen durchweg kooperativ gezeigt hatte.

„Sie machen hier einen sehr guten Eindruck“, lobte De Falco bei der Urteilsbegründung. Sie honorierte, dass der 31-Jährige von Renningen weg zu seiner Freundin in den Kreis Pforzheim gezogen und nach eigenen Angaben seit zwei Monaten mit Drogen abgeschlossen habe. Das Gericht legte ihm auf, bis Ende des Jahres drei Gespräche bei der Suchthilfe in Pforzheim zu führen und 1500 Euro Geldbuße an das Seehaus zu spenden. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten und 2000 Euro Geldbuße gefordert.