Ein 45-Jähriger hat Arbeitskollegen bei der Steuererklärung geholfen, ließ die Rückerstattung aber auf sein eigenes Konto überweisen. Jetzt stand er deshalb vor Gericht.

Leonberg - Mit einer ganz dreisten Masche hat ein Mann aus Weil der Stadt (Kreis Böblingen) zwei ehemalige Arbeitskollegen um ihr Geld gebracht: Weil diese kaum Deutsch sprachen, erklärte er sich bereit, ihnen ohne Gegenleistung bei der Steuererklärung zu helfen. Doch der barmherzige Samariter, als der er sich ausgab, entpuppte sich als plumper Betrüger. Denn das Geld aus der Steuererstattung landete am Ende auf seinem Konto. Jetzt wurde der 45-Jährige am Leonberger Amtsgericht wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilt.

 

Der Mann ging in beiden Fällen gleich vor: Er ließ die gutgläubigen Arbeitskollegen die Steuerformulare blanko unterschreiben und trug für die Rückzahlung seine eigene Bankverbindung ein. Zudem reichte er auch eine Abtretungserklärung ein, die er sich ebenfalls quittieren ließ – diese sollte den Anschein erwecken, dass die Männer ihre Rückerstattungsansprüche an ihn abtreten, um damit ihre angeblichen Schulden zu begleichen. Als dann im Mai 2016 die Auszahlung der Steuererstattung erfolgte, ergaunerte der Weiler insgesamt 1800 Euro.

Abtretungserklärung wegen angeblicher Schulden

Der Schwindel flog auf, als die Männer misstrauisch wurden, weil das Geld auch Monate nach der Einreichung der Steuererklärung nicht eingegangen war. In der Folge wandten sich die beiden mithilfe ihres Vorgesetzten an das Finanzamt. Dort erfuhren sie zu ihrer Verwunderung, dass die Rückzahlung bereits erfolgt war und das Geld auf das Konto des Angeklagten überwiesen wurde. Daraufhin erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Der Gärtringer bekam auf Druck seines Anwalts inzwischen die Hälfte der 600 Euro zurück, sein in Weingarten lebender Leidensgenosse wartet indes bis heute auf die 1200 Euro.

Wie ein dem Gericht vorgelegter Whats-App-Verlauf zeigte, hatte der Angeklagte ihm zwischenzeitlich auch noch gedroht, sollte dieser ihn noch weiter behelligen. Als der 25-Jährige ihn aufgefordert hatte, das Geld doch endlich zurückzuzahlen, kündigte der Weiler an, seinen früheren Kollegen wegen angeblicher Schwarzarbeit anzuzeigen, was ihm zufolge dazu führen würde, dass er Deutschland verlassen müsste.

Der gelernte Logistikkaufmann, der damals mit den beiden Osteuropäern bei einem großen Automobilhersteller gearbeitet hatte und derzeit wegen eines Bandscheibenvorfalls im Krankenstand ist, gab an, dass ihm die 1200 Euro zustanden. Laut ihm wohnte der Weingärtner zwar bei einem Kumpel, doch er war an seiner Wohnadresse gemeldet, und dafür wurde eine monatliche Zahlung von 300 Euro vereinbart – davon wollte der Geprellte in der Verhandlung aber nichts wissen.

Mit dem Gärtringer habe der 45-Jährige ausgemacht, dass sie später über ein Honorar für seine Mühen sprechen, doch nachdem er umgezogen sei, sei der Kontakt abgebrochen. Außerdem wollte der Angeklagte in der Sache auch einen Steuerberater konsultiert und diesem 100 Euro bezahlt haben – eine Rechnung konnte er dem Gericht aber nicht vorlegen. Am Ende betonte der Weiler: „Ich bin kein Betrüger, ich wollte doch nur helfen!“

Gutgläubigkeit schändlich ausgenutzt: Geldstrafe

Der Amtsrichter Josef Weiß kaufte ihm die Sache mit der „Nächstenliebe“ nicht ab und warf ihm vor, die „Gutgläubigkeit seiner ehemaligen Arbeitskollegen auf schändliche Weise ausgenutzt zu haben“. Er verurteilte den bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 39 Euro – die Tagessatzhöhe entsprach auch jener des Krankengeldes. Damit lag das Gericht über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 70 Tagessätze zu je 40 Euro gefordert hatte. Außerdem ordnete der Richter die Einziehung von Wertersatz an – damit kommen die beiden Geschädigten auch an ihr Geld.

Der Anwalt des Weilers hatte auf Freispruch plädiert und sah die Zuständigkeit in dem Fall bei einem Zivilgericht. Dieser hatte kurz vor den Plädoyers auch eine Verfahrenseinstellung angeregt – darauf war aber der Staatsanwalt nicht eingegangen. Der Richter hatte im Gegenzug empfohlen, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen zu beschränken, doch da wollte wiederum der Angeklagte nicht mitmachen.