Wenn der Gemeinderat plötzlich erfährt, dass der Park ein Kulturdenkmal ist.

Leonberg - Der Stadtpark Leonberg ist aus künstlerischen, stadt- und gartengeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal. Mit dieser Botschaft wurden die Stadträte in der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses überrascht. Besonders der Sprudlerberg, die Landschaftsarchitektur und die Kunst im Park seien prägende Elemente, davon ist das Landesdenkmalamt überzeugt. Die Entscheidung darüber ist vor wenigen Tagen gefallen.

 

Die Erkenntnis der Denkmalschützer ist nicht unerheblich für ein Großvorhaben, das der Gemeinderat und die Stadtverwaltung in die Wege leiten wollen: die Teilnahme an dem Bund-Länder-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ sowie dem Landessanierungsprogramm 2019. Diese zielen unter anderem auch darauf ab, Grünflächen und Freiräume aufzuwerten sowie funktional und gestalterisch zu verknüpfen als einen wichtigen Punkt für eine höhere Lebensqualität in den Städten.

Einmal im Programm, sind Zuschüsse möglich

Im Leonberg geht es darum, den Stadtpark und das Reiterstadion aufzuwerten und dafür Mittel aus dem Sanierungsprogramm zu bekommen. Dafür wurde die Stadtentwicklung GmbH (Steg) aus Stuttgart beauftragt, eine vorbereitende Untersuchung für das Gebiet vorzunehmen. Damit kann die Verwaltung einen Antrag stellen, um in die beiden Förderprogramme aufgenommen zu werden.

Das untersuchte und potenzielle Sanierungsgebiet umfasst den Stadtpark mit dem Bürgerplatz vor der Stadthalle, das Reiterstadion mit dem Festplatz sowie die Steinstraße als vernetzendes Element. Es geht darum, die städtische Gebäudeinfrastruktur wie Stadthalle und Reiterstadion zu modernisieren sowie öffentliche Räume, also den Stadtpark, den Bürgerplatz und den Festplatz, gestalterisch aufzuwerten. Einmal in dem Programm drin, können solche Projekte durch Zuschüsse gefördert werden.

Mehr Aufenthaltsqualität

Die vorbereitende Untersuchung muss strukturelle, funktionale und bauliche Missstände aufzeigen, die mit einer Sanierung behoben werden können. Und die Fachleute von der Steg haben davon reichlich gefunden. Die reichen von mindergenutzten Flächen beim Reiterstadion mit Festplatz und den angrenzenden Grundstücken, über undefinierte Zugänge in den Stadtpark bis zu fehlenden Verbindungen, etwa zwischen Stein- und Fichtestraße

Es mangle an Aufenthaltsqualität auf dem Bürgerplatz, im Stadtpark und im Reiterstadion mit dem Festplatz. Das Straßenbegleitgrün fehle und die Plätze seien gestalterisch nicht verknüpft. Auch der hohe Versiegelungsgrad wie beim Festplatz am Reiterstadion wird kritisiert. Erhebliche bauliche und energetische Mängel mit umfangreichem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bestehe bei der Stadthalle sowie dem Tribünenbau und dem Umlauf im Reiterstadion, befanden Christine Meyer und Ulrike Datan, die die Ergebnisse der Untersuchung vorstellten.

Alle Vorhaben sind noch Zukunftsmusik

Auch eine Kostenübersicht haben die Fachleute von der Steg aufgestellt. Verteilt auf eine Sanierungslaufzeit von acht Jahren könnten Kosten von 17 Millionen Euro anfallen, allerdings nur, wenn der Gemeinderat und die Verwaltung die Projekte auch umsetzen wollen. Dabei wären die Gestaltung des Stadtparks (7 Millionen Euro), die Sanierung der Stadthalle (4,2 Millionen Euro) und die Modernisierung des Reiterstadions mit dem Festplatz (1,3  Millionen Euro) die dicksten Brocken. Dafür könnte es bei der Aufnahme in das Programm theoretisch mehr als zehn Millionen Euro an Fördergeldern geben.

Für die Stadthalle läuft noch ein Prüfverfahren, ob sie ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt wird. Und auch beim Stadtpark ist nicht die gesamte Fläche schützenswert. Etwa 2,5 Hektar im südöstlichen Teil, südlich des unteren Wegs zu der Unterführung Berliner Straße, haben die Denkmalschützer außen vor gelassen.

Doch alle Vorhaben sind derzeit nur Zukunftsmusik. „Es ist alles noch offen“, sagte der Baubürgermeister Klaus Brenner. Fällt die Programmentscheidung im Frühjahr positiv aus, geht es in die konkrete Planung und die Beteiligung der Bürger. Auch muss der Gemeinderat das Sanierungsgebiet mit einer Satzung räumlich abgrenzen.