Ein 60-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil ein Mittaucher ertrunken ist.

Leonberg - Angesichts der dünnen Beweislage regte der Staatsanwalt dann doch eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage an. „Ein Tatverdacht ist da, aber die Schuldfrage lässt sich nach der heutigen Beweisaufnahme nicht vollends klären“, befand dieser. Das sah am Ende auch die Richterin Jasmin Steinhart so und verhängte ein Bußgeld von 3500 Euro gegen den Angeklagten, der sich am Leonberger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten musste.

 

Die Staatsanwaltschaft machte den 60-Jährigen für den Tod eines Tauchers verantwortlich. Laut Anklage war der Leonberger im November 2010 mit seiner damaligen Ehefrau, der Tochter und dem später verunglückten Mann aus Brandenburg auf einer Tauchsafari im Roten Meer in Ägypten. Schon kurze Zeit nach Beginn des Tauchgangs signalisierte dieser ihm per Handzeichen, dass er sich nicht gut fühlte und zurück zum Boot des Veranstalters wolle. Doch trotz der ihm bekannten Verpflichtung, den Taucher bis zum Boot zu begleiten, setzten die drei ihren Tauchgang fort. Dies hatte tragische Folgen. Denn kurz darauf erlitt der Brandenburger offenbar einen Schwächeanfall und ertrank.

Angeklagter beruft sich auf „Buddy-Regel“

Der Angeklagte, der Chef einer Firma ist, wies in der Verhandlung die Schuld von sich. „Wir waren schon im Wasser, da meinte der Tauchlehrer, wir sollen ihn mitnehmen“, sagte der 60-Jährige, der den Verunglückten nicht gekannt habe. Nach einem Druckausgleich seien sie aufgebrochen. „Dann gab mir meine Ex-Frau zu verstehen, der Mann habe ihr signalisiert, dass er wieder auftauche, wir aber weiterschwimmen sollten“, erzählte der Leonberger, der sich zudem auf die Buddy-Regel berief – diese besagt, dass man nur für den eigenen Tauchpartner und dazu noch allenfalls für ein Kind verantwortlich sein darf.

Alles Weitere werde üblicherweise im Briefing vor dem Tauchgang verabredet. „Aber er war beim Briefing nicht dabei“, sagte der Angeklagte. Mit seinem Tauchschein habe er auch gar nicht für ihn verantwortlich sein können.

„Ich habe an seiner Ausrüstung gleich erkannt, dass er ein Profi sein muss“, sagte er vor Gericht aus. Trotz der Bemühungen seiner beiden Anwälte, die mehrmals aus dem Regelwerk zitierten, wonach nur die Buddy-Regel gelte und die dem Gericht sogar eine Tauchausrüstung präsentierten, wollte der Staatsanwalt dieses Argument nicht gelten lassen. „Buddy-Regel hin oder her, Sie waren eine Gefahrengemeinschaft und somit für einander verantwortlich“, polterte er.

Vater wollte Tochter beschützen

Erst nach dem Auftauchen habe der 60-Jährige erfahren, dass der Mann im Krankenhaus sei. Abends sei er dann auf der Polizeiwache vernommen worden. Auf die Frage der Richterin, warum nur er sich der Polizei gestellt hatte, erwiderte er: „Ich konnte ja nicht meine minderjährige Tochter hinschicken. Sie in einer Zelle in Ägypten, das wäre unvorstellbar.“ Laut eigener Aussage hat der Leonberger das Tauchen mittlerweile aufgegeben, weil ihm die Sache schwer zugesetzt hatte. Allerdings stieß der Richterin übel auf, dass er einen Tag nach dem Unglück gleich wieder unter Wasser war.

Um sich ein Bild vom Gesundheitszustand des verunglückten Familienvaters zu machen, berief das Gericht dessen Mutter in den Zeugenstand. „Er war ein erfahrener Taucher“, sagte sie, er habe auch keine Beschwerden gehabt. Auf weitere Zeugen musste das Gericht verzichten. Die in der Schweiz lebende Ex-Frau und Tochter des Angeklagten hatten ihr Kommen kurzfristig abgesagt und um eine Befragung vor Ort gebeten. Dem Anwalt des Leonbergers zufolge hätten sie sich ohnehin auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Der Staatsanwalt erklärte, dass dort auch gegen sie in dieser Sache ermittelt werde.

Nicht zuletzt deshalb hatte der eine vorläufige Verfahrenseinstellung angeregt und es aus Mangel an Beweisen nicht auf einen möglichen Freispruch für den 60-Jährigen ankommen lassen. Denn: Abhängig vom Ausgang der Ermittlungen in der Schweiz könnte das Verfahren gegen den Leonberger wieder aufgenommen werden.