Leonberg und Heimsheim sind unter den 89 Kommunen, für die die Regelung gilt. Renningen ist nicht mehr dabei.

Leonberg/Renningen - In Leonberg gilt seit dem 1. Juni die Mietpreisbremse – wie landesweit in 88 weiteren Städten und Gemeinden. Das hat die Landesregierung Ende Mai beschlossen. Danach dürfen Mieten in neu abgeschlossenen Mietverträgen künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Die Mietpreisbremse wird – auch vor dem Hintergrund der momentan neu entstehenden Wohnquartiere – hoffentlich viele Haushalte in Leonberg entlasten“, sagt der Leonberger Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD).

 

Die neue Gebietskulisse der Mietpreisbremse, in der 36 Prozent der Bevölkerung des Landes leben, wurde anhand eines Gutachtens ermittelt, in dem die Daten aller 1101 baden-württembergischen Gemeinden ausgewertet wurden. Von der im November 2015 erlassenen Vorgängerregelung waren 68 Kommunen in Baden-Württemberg erfasst. 31 davon sind aus dem Geltungsbereich herausgefallen und 52 neu hinzugekommen. Die alte Regelung, die zum 31. Oktober 2020 ausgelaufen wäre, war vom Landgericht Stuttgart wegen Begründungsmängeln für unwirksam erklärt worden.

Der Mieter muss selbst aktiv werden

Die zuständige Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) machte beim Inkrafttreten der neuen Mietpreisbremse auf das größte Problem aufmerksam: „Die Mietsteigerungen werden zwar gedämpft, aber die eigentliche Ursache für hohe Mieten bleibt, nämlich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum.“ Im April hat die Landesregierung die Verlängerung und Ausweitung zweier weiterer Verordnungen zum Mieterschutz auf den Weg gebracht: In denselben 89 Kommunen, die künftig von der Mietpreisbremse erfasst werden – also auch in Leonberg – soll künftig eine von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gelten. Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er künftig zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und eben die Kappungsgrenze.

Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent (früher 20 Prozent) erhöhen, auch wenn die ortsübliche Miete noch nicht erreicht ist. Zudem soll künftig bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine von drei auf fünf Jahre verlängerte sogenannte Kündigungssperrfrist gelten. Diese greift, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. So sind die Mieter nun fünf Jahre lang vor einer Kündigung wegen „berechtigten Interesses“ des Vermieters geschützt.

Wenn der Vermieter bei der Neuvermietung seiner Wohnung die neuen gesetzlichen Regeln missachtet und eine zu hohe Miete verlangt, kann sich der Mieter dagegen wehren. Allerdings ist das kein Automatismus: Er muss aktiv seine Rechte einfordern. Rügt er, dass die Miethöhe unzulässig ist, kann er vom Vermieter Auskunft über die Zulässigkeit verlangen.

Die Stadt Renningen ist nicht mehr dabei in der Liste der Kommunen, für die die Mietpreisbremse gilt. Und das freut den Ersten Beigeordneten Peter Müller. „Wir wären auch in der ersten Listen nicht dabei gewesen, wenn der statistische Stichtag für die Aufnahme nicht so weit vor der Fertigstellung des Wohngebietes Schnallenäcker II gelegen hätte. Als die Bremse eingeführt wurde, war es längst fertig und das Wohnungsangebot größer.“ Trotzdem sei es der Stadt nicht gelungen, von der Liste gestrichen zu werden.

Nicht mehr dabei zu sein, bedeute für Renningen nicht, dass der Wohnungsmarkt nicht weiter angespannt sei, gibt Müller zu bedenken. Einen eigenen qualifizierten Mietspiegel hat Renningen nicht, die Stadt orientiert sich an dem von Leonberg. Welches Fazit zieht der Erste Beigeordneten, nach der „Mitgliedschaft“ in der Liste der Kommunen mit Mietpreisbremse? „Das ist zwar gut gemeint, aber von der Wirkung her, sehen wir es kritisch“, sagt Beigeordneter Peter Müller.

Neben Leonberg gehören zu der Liste der 89 Kommunen in Land mit Mietpreisbremse aus dem Altkreis auch die beiden Städte Ditzingen und Heimsheim.