Katja von Goetze-Siegle sagt: „Durch die entsprechenden Vorsorgepapiere können Menschen selbst bestimmen, wer rechtlich im Bedarfsfall für sie handeln darf und welche medizinische Behandlung sie wünschen.“ Für den Fall einer Demenzerkrankung, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sei es gut, frühzeitig vorzusorgen und zu klären, wer Entscheidungen treffen darf.

 

von Goetze-Siegle. Foto: privat
Jeder kann einer Vertrauensperson eine Vollmacht für Entscheidungen in Gesundheitsfragen oder eine umfassende Vollmacht auch für rechtliche Angelegenheiten erteilen, um im Ernstfall möglichst ohne Zeitverzug gegenüber Ärzten oder Heimen die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und bei Versicherungen und Kostenträgern Ansprüche geltend zu machen.

Hat man keine solche Vertrauensperson, kommt eine Betreuungsverfügung in Betracht. Jeder kann in einer Patientenverfügung festlegen, wie er im Krankheitsfall behandelt werden möchte. Die Bevollmächtigten oder die Betreuer setzen diese dann durch.

Ihre Telefonnummer: 0 71 52 / 9 37 28 47

Am Anfang ist es schwer, eine „normale Vergesslichkeit“ von einer Demenz abzugrenzen – jeder Mensch vergisst einmal etwas. Sich etwas merken zu können, ist auch abhängig von der momentanen seelischen und geistigen Belastung, der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Nicht jede Gedächtnisstörung muss gleich eine Demenzerkrankung bedeuten. Auffälligkeiten sollten jedoch weder verharmlost noch dramatisiert werden. Klarheit bringt nur eine gesicherte Diagnose.

Die große Resonanz auf frühere Veranstaltungen und auf Beratungsangebote im Anschluss daran zeigen, wie groß das Bedürfnis nach Hintergrundwissen ist. Das Expertentelefon soll helfen. Als

Weitere Termine des Expertentelefons sind der 5. Juni, der 12. September und der 2. Dezember.

Expertin Regine Bölter

Die Ärztin Regine Bölter sagt: „Demenz ist auf dem Vormarsch. Um eine Demenz zu erkennen und darauf einzugehen, brauchen wir im Krankenhaus Informationen von Bezugspersonen. Ich will Patienten mit Demenz besonders auffangen, ihre Lebensqualität erhalten.“

Regine Bölter. Foto: privat
Akut verwirrt oder dement? Demenz ist eine Erkrankung des alten Menschen, die mit Gedächtnisverlust, Orientierungsstörung und Verhaltensauffälligkeiten einhergeht – ein über viele Jahre langsam zunehmender Abbau, der durch Krisen beschleunigt wird. Typisches Frühzeichen ist die Gedächtnisstörung. Die akute Verwirrtheit (das Delir) und die Depression haben ähnliche Symptome wie eine Demenz. Eine akute Verwirrtheit hat häufig behandelbare Ursachen. So können ein Harnwegsinfekt oder ein Schlaganfall eines alten Menschen ein Delir auslösen.

Das kann behandelt werden. Ein Besuch beim Hausarzt ist der erste Schritt bei akuten Veränderungen von Stimmung, Antrieb sowie Verhalten. Hausärzte können mit Basisdiagnostik viel feststellen.

Ihre Telefonnummer: 0 71 52 / 9 37 28 10

Katja von Goetze-Siegle

Katja von Goetze-Siegle sagt: „Durch die entsprechenden Vorsorgepapiere können Menschen selbst bestimmen, wer rechtlich im Bedarfsfall für sie handeln darf und welche medizinische Behandlung sie wünschen.“ Für den Fall einer Demenzerkrankung, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sei es gut, frühzeitig vorzusorgen und zu klären, wer Entscheidungen treffen darf.

von Goetze-Siegle. Foto: privat
Jeder kann einer Vertrauensperson eine Vollmacht für Entscheidungen in Gesundheitsfragen oder eine umfassende Vollmacht auch für rechtliche Angelegenheiten erteilen, um im Ernstfall möglichst ohne Zeitverzug gegenüber Ärzten oder Heimen die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und bei Versicherungen und Kostenträgern Ansprüche geltend zu machen.

Hat man keine solche Vertrauensperson, kommt eine Betreuungsverfügung in Betracht. Jeder kann in einer Patientenverfügung festlegen, wie er im Krankheitsfall behandelt werden möchte. Die Bevollmächtigten oder die Betreuer setzen diese dann durch.

Ihre Telefonnummer: 0 71 52 / 9 37 28 47