Vor dem Amtsgericht wird ein 24-Jähriger vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.

Leonberg - Wer sein Auto nicht durch den TÜV kriegt, kommt manchmal auf dumme Gedanken. Auch in Leonberg sprach es sich vor einigen Jahren in gewissen Kreisen offenbar herum, dass man auf dem Hof eines Autohändlers in der Hertichstraße für ein paar Hundert Euro gefälschte TÜV-Plaketten bekommen konnte. Doch im Frühjahr 2014 fielen einer Mitarbeiterin der Zulassungsstelle Leonberg zwei falsche Plaketten auf, weil die Einkerbung oberhalb der Monatszahl nicht erhaben war.

 

Rätsel um einen „Ali“

Der 24-jährige Sohn der Autohausinhaber, der zur damaligen Zeit bei seinen Eltern aushalf, musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Leonberg wegen zweifacher Urkundenfälschung verantworten. Doch am Ende musste das Gericht ihn freisprechen, weil die Zeugen, die teilweise selbst in die Sache verwickelt und vorbestraft waren, den Anklagevorwurf nicht bestätigten konnten oder wollten.

Der Angeklagte bestritt, die gefälschten Plaketten im Februar und März 2014 besorgt oder an zwei Autos angebracht zu haben. „Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun und kenne die Autobesitzer nicht einmal“, erklärte er. Seine Eltern hätten in ihrem Geschäft drei oder vier Angestellte gehabt, zudem seien auf dem Hof weitere Händler in Untermiete gewesen. Ins Visier der Staatsanwaltschaft war der kräftige 24-Jährige geraten, weil ein Zeuge sein Auto bei einem „Ali“ abgegeben haben will – so heißt auch der Angeklagte.

Vor Gericht erklärte dieser 27-Jährige, dass dieser Ali anders ausgesehen habe als der Angeklagte. „Er war viel kleiner und ungefähr Mitte 30“, sagte der Zeuge, der wegen der Vorfälle um die gefälschten TÜV-Plaketten selbst wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dieser Ali habe ihm gesagt, dass er ihm die Plaketten für 210 Euro besorgen könne. „Er hatte sich mir nur als Ali vorgestellt und ich dachte, das ist der Sohn der Autohausinhaber“, erklärte der 27-Jährige.

Ein Zeuge ist sichtlich nervös

Noch weniger Licht in den Fall brachte der 36-jährige Bruder des Zeugen, gegen den ein Verfahren wegen Urkundenfälschung mit der Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden war. Er erklärte, er habe sein Auto lediglich seinem Bruder übergeben, da dieser sich in der Familie um alles rund um Autos kümmere. Der nervös wirkende 36-Jährige meinte, er habe sich auch nicht gewundert, dass sein Fahrzeug einen Tag vorher beim TÜV „wegen erheblicher Mängel“ durchgefallen war und sein Bruder dieses einen Tag später mit einem TÜV-Stempel zurückgebracht habe. „Vielleicht wollten Sie einfach gar nicht über das Naheliegende nachdenken“, sagte die Staatsanwältin.

Da sich eine Beteiligung des 24-Jährigen am Schwindel mit den gefälschten TÜV-Plaketten nicht nachweisen ließ, plädierte die Anklagevertreterin schweren Herzens auf Freispruch: „Ich weiß nicht, ob er es war. Ich bin mir aber auch nicht sicher, dass er es nicht war“, sagte sie. Der Verteidiger betonte, er sei nach dem Studium der Akten vor der Verhandlung skeptisch gewesen, nach den Zeugenaussagen müsse man seinen Mandanten aber freisprechen.

Das tat Amtsrichterin Sandra De Falco dann auch und ersparte dem wegen Diebstahls und Anstiftung zur Urkundenfälschung vorbestraften 24-Jährigen eine weitere Verurteilung.