Ein Rentner muss nach einer Autofahrt mit 0,8 Promille 1400 Euro zahlen und den Führerschein abgeben. Er hatte angegeben, sich den Fuß verletzt zu haben und damit seinen unsicheren Gang erklärt.

Leonberg - Obwohl er zu tief ins Glas geschaut hatte, stieg ein 78-Jähriger in sein Auto und handelte sich prompt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Doch der Mann aus Eberdingen legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Denn von den ihm vorgeworfenen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen – diese rechtfertigen schärfere Konsequenzen, darunter nicht zuletzt auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren – wollte er nichts wissen. Stattdessen behauptete er vor dem Leonberger Amtsgericht, er habe sich damals vor der Polizeikontrolle den Fuß bei der Gartenarbeit verstaucht, was zu einem unsicheren Gang bei ihm geführt habe. Diese Argumentation hatte bei der Amtsrichterin jedoch keinen Erfolg.

 

Dass er bei der Heimfahrt im vergangenen Dezember alkoholisiert war, das wollte der Angeklagte gar nicht in Abrede stellen. „Im Garten hatte ich Most getrunken, danach zwei Schorle und Cognac in der Wirtschaft und am Ende ein halbes Bier“, berichtete der 78-Jährige vor Gericht. Dennoch habe er nicht an seiner Fahrtauglichkeit gezweifelt. „Ich fühlte mich gut“, versicherte der Eberdinger, der sich dann hinters Lenkrad setzte.

„Ich fühlte mich gut“, sagte der Angeklagte vor Gericht

Doch die geladenen Polizisten, denen der Mann damals in Weissach ins Netz ging, wussten Gegenteiliges zu berichten. Demnach sei der Rentner auffällig langsam gefahren. Und damit nicht genug. „Als wir ihn mit Blaulicht anhielten und ausstiegen, fuhr er erst einmal weiter“, erzählte der Beamte. Erst nachdem er auch das Martinshorn angestellt hätte, sei der Eberdinger schließlich rechts ran gefahren.

Den Beamten zufolge hatte sich der Senior beim Aussteigen an seinem Fahrzeug abstützen müssen und dann auch schwankend den „gesamten Gehweg in Anspruch genommen“. Am Eingang des Leonberger Krankenhauses – dort wurden 0,8 Promille in seinem Blut gemessen – sei er dann auch noch um ein Haar frontal auf der gläsernen Drehtür gelandet. „Für uns waren das die typischen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“, sagte der Beamte.

Davon wollte der Angeklagte jedoch nichts wissen. Stattdessen erzählte er von einem folgenreichen Vorfall in seinem Schrebergarten. „Beim Umgraben hatte ich mir damals den Knöchel verstaucht und damit war mein Gang etwas unsicher“, berichtete der 78-Jährige. Ein ärztliches Attest konnte der Mann allerdings nicht vorlegen. „Er war sein ganzes Leben lang als Bauarbeiter tätig, da geht man doch nicht wegen jedem Wehwehchen zum Arzt“, erklärte sein Anwalt.

Auf die Frage der Richterin, warum er auffällig langsam gefahren sei, verwies der Eberdinger auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei der gläsernen Drehtür im Krankenhaus, das er eigener Aussage nach zum ersten Mal aufsuchte, sprach er derweil von einem „unüblichen Mechanismus“.

Doch nicht zuletzt weil der Rentner seine angebliche Verletzung der Polizei gegenüber mit keinem Wort erwähnt hatte, war die Vorsitzende Amtsrichterin Sandra De Falco davon überzeugt, dass der Mann mit Schutzbehauptungen seine Haut retten wollte. „Mit dem Wissen, dass Sie angetrunken waren, ist Ihre Argumentation nicht glaubwürdig“, sagte die Richterin und verurteilte den Eberdinger zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro. Außerdem bleibt sein Führerschein, der direkt am Tatort vor sieben Monaten eingezogen worden war, weitere vier Monate unter Verschluss.

Antrag der Verteidigung wird abgelehnt

Die Staatsanwältin hatte für den 78-Jährigen, der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, neben einem achtmonatigen Fahrverbot eine Geldstrafe von 1750 Euro gefordert. Sein Verteidiger plädierte derweil auf Freispruch. „Es gibt hier keine Anzeichen für eine Straftat, die über die Ordnungswidrigkeit hinausgeht“, betonte dieser und stritt die seinem Mandanten zur Last gelegten Ausfallerscheinungen allesamt ab.

Der Anwalt hatte noch kurz vor den Plädoyers einen Beweisantrag gestellt, um auch die damals behandelnde Ärztin aus dem Leonberger Krankenhaus in den Zeugenstand zu berufen. Er bemängelte, diese hätte in ihrem Bericht angegeben, dass sein Mandant „deutlich unter Alkoholeinfluss stand“, ohne entsprechende Tests durchgeführt zu haben. Die Richterin hatte seinen Antrag aber abgelehnt.