Zwei Jahre und drei Monate Haft, lautet das Urteil gegen einen bekennenden Neonazi. Im März vergangenen Jahres hatte der heute 22-Jährige einem Jugendlichen aus dem linken Lager mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen.

Leonberg - In die Hornhaut des Opfers hatten sich unzählige kleine Steine eingebrannt“, sagte Jan Zurdel, Oberarzt der Augenklinik am Katharinenhospital in Stuttgart, vor dem Leonberger Amtsgericht. Das versengte Auge gehört dem Opfer eines Naziangriffs, der sich in den frühen Morgenstunden des 12. März vergangenen Jahres in der Altstadt abgespielt hatte. Dem damals 17-Jährigen wurde mit einer Gaspistole aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen. Am gestrigen Donnerstag fiel das Urteil gegen den Schützen.

 

Gegen 1 Uhr in der Nacht gerieten drei Jugendliche aus dem linken Spektrum mit drei Rechtsextremen in Streit. Noch bevor es zu einer Schlägerei kommen konnte, mischte sich der Schütze in das Wortgefecht ein und feuerte aus etwa 20 Zentimetern mit seiner Gaspistole auf das Opfer. Der damals 17-Jährige wurde schwer verletzt. Es folgten mehrere Operationen. Noch heute ist sein Sehvermögen stark eingeschränkt.

Schon zum Prozessauftakt vor vier Wochen hatte der Angeklagte eingeräumt, auf sein Opfer geschossen zu haben. Allerdings stellte er seine Tat als Notwehr dar. „Er stürmte auf mich los. Ich habe dann aus rund eineinhalb Metern Entfernung geschossen“, sagte der 22-Jährige. Staatsanwaltschaft und Nebenklage, der Anwalt des Opfers, gingen allerdings davon aus, dass die Attacke vom Angeklagten ausging und der Schuss aus nur wenigen Zentimetern abgefeuert wurde.

Ein Waffenexperte der Landespolizei sollte die Frage der Entfernung von der Waffenmündung zum Auge am Donnerstag vor Gericht klären. „Ich habe mit einer baugleichen Waffe aus verschiedenen Distanzen auf Kartonplatten geschossen“, erklärte der Sachverständige. „Die zerstörerische Wirkung einer Gaspistole aus kurzer Entfernung ist enorm hoch“, sagte der Waffenexperte. Der Karton, auf den der Sachverständige aus nächster Nähe gefeuert hatte, wurde komplett zerfetzt und war mit schwarzen Schmauchspuren übersät. Erst bei einer Entfernung von einem Meter war auf dem weißen Karton keine Schusswirkung mehr zu erkennen. „Ich gehe davon aus, dass die Verletzungen des Opfers durch einen Schuss aus rund 20 Zentimetern Entfernung verursacht wurden“, sagte der Sachverständige, „nur wenige Zentimeter näher und die Folgen wären deutlich heftiger ausgefallen.“

Der Angeklagte folgte den Ausführungen des Waffenexperten ohne erkennbare Regung. Der 22-Jährige zeigte erst dann Emotionen, als er von einem sogenannten Nazi-Outing vor seiner Haustür berichtete. „Mitten in der Nacht sind vermummte Gestalten vor meiner Wohnung aufmarschiert“, sagte der Angeklagte. „Die haben Anti-Nazi-Parolen gerufen und Flugblätter mit meinem Foto in der Nachbarschaft verteilt.“ Eine Tatsache, die Richter Armin Blattner strafmildernd wertete.

Das Verhalten des Angeklagten nach der Tat wirkte sich aus seiner Sicht hingegen negativ auf das Strafmaß aus. „Sie haben falsche Aussagen bei der Polizei gemacht, versucht, Beweismittel verschwinden zu lassen und zusammen mit ihrer Freundin und ihrem Vater ein falsches Alibi konstruiert“, sagte Blattner. Nach dem Angriff hatten der Täter und seine Begleiter bei der Polizei ausgesagt, sie hätten sich vom Vater des Schützen schon Stunden vor der Tat aus Leonberg abholen lassen. Ihre Kleidungsstücke mit Nazi-Schriftzügen hatten sie aus Angst vor Hausdurchsuchungen versteckt. Zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher und versuchter schwerer Körperverletzung lautete das Urteil am gestrigen Donnerstag. „Wir können nicht akzeptieren, dass Menschen mit Waffengewalt gegen Andersdenkende vorgehen“, sagte Richter Blattner. Die Verteidigung reagierte prompt: „Wir werden Berufung einlegen“, sagte Anwalt Steffen Hammer. Der ehemalige Sänger der Rechts-Rock-Band „Noie Werte“ hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. „Für mich war das Notwehr“, sagte er in seinem Plädoyer. Der Berufungsprozess wird wahrscheinlich in wenigen Monaten vor dem Landgericht Stuttgart stattfinden.