Die Polizei kam dem Rutesheimer zufällig auf die Schliche. Das Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe.

Leonberg - Seine chronischen Kopfschmerzen wollte ein 30-Jähriger offenbar mit dem Konsum von Marihuana eindämmen, und dazu betrieb er im Keller eine Anlage zur Aufzucht von Cannabis-Pflanzen. Als die Sache aufflog, stellte die Polizei ganze 2,5 Kilogramm Marihuana sicher. Jetzt wurde der Rutesheimer am Leonberger Schöffengericht wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 

Der Polizist, der in diesem Fall ermittelt hatte, sprach von einem echten „Zufallsfund“. Denn eigentlich waren die Beamten im Juni 2016 mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts auf Ausspähen von Daten am elterlichen Haus des Angeklagten aufgeschlagen. Als die Tür zum Keller aufging, staunten sie nicht schlecht: Dort hatte der Rutesheimer mit einer recht professionellen Anlage mehrere Cannabis-Pflanzen aufgezogen. Ganze 2,5 Kilogramm Marihuana, darunter auch Blatt- und Blütenmaterial, sowie 1300 Euro Bargeld wurden am Ende beschlagnahmt.

500 Euro-Scheine in einem Sitzbezug

Der Mann behauptete in der Verhandlung, dass das Marihuana für den Eigenkonsum bestimmt war. Er erklärte, dass er an Cluster-Kopfschmerzen leide – das ist eine sehr seltene Art von Kopfschmerzen – und die Drogen genommen habe, um die Schmerzen zu lindern. Ein ärztliches Attest konnte er dem Gericht jedoch nicht vorlegen. Früher habe er sich den Stoff im Straßenverkauf besorgt, doch irgendwann erschien ihm ein eigener Anbau kostengünstiger. Warum die große Menge? „Ich habe gehört, dass man nur etwa zehn Prozent des angebauten Materials tatsächlich rauchen kann“, erklärte der selbstständige Internethändler und meinte: „Ich war selbst überrascht, dass es 2,5 Kilogramm sind!“

Gefragt nach zwei 500-Euro-Scheinen, die ebenfalls sichergestellt wurden, behauptete er, diese seien von einem Kumpel gewesen, für den er die Kosten für die gemeinsame Urlaubsreise vorgestreckt habe. Allerdings sorgten sowohl der Fundort des Geldes wie auch die Erklärung des Angeklagten für Fragezeichen.

Die Polizei fand das Geld nämlich unter dem Bezug eines Autositzes. „Ich hatte vor, das Geld am nächsten Tag einzuzahlen, wollte es aber nicht im Handschuhfach liegen lassen, weil mein Auto schon einmal aufgebrochen wurde“, gab der Rutesheimer als Erklärung an und meinte auf die Frage der Richterin, weshalb er das Geld nicht einfach in seinen Geldbeutel gesteckt hatte: „Daran habe ich gar nicht gedacht.“ Nicht nur deshalb fiel es dem Staatsanwalt schwer, seinen Ausführungen Glauben zu schenken – auch wenn man ihm keinen Verkauf nachweisen konnte. „Angesichts der großen Menge brauche ich klare Indizien, dass das Marihuana für den Eigenbedarf bestimmt war, und die habe ich nicht“, sagte er und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu Bewährung – der Mann war Ersttäter mit einer günstigen Sozialprognose –, und dazu eine Geldstrafe von 3000 Euro.

Außerdem wollte er den Rutesheimer dazu verpflichten, in den kommenden drei Monaten einen Nachweis über seine Drogenabstinenz zu erbringen. Diesem Antrag folgte auch das Gericht. „Spätestens bei der Ernte hätte Ihnen doch klar sein müssen, dass die Menge weit über den Eigenkonsum hinausgeht“, monierte die Richterin Sandra De Falco. Der Verteidiger, Sammy Urcun, hatte die Sache etwas anders bewertet. Dieser ging von einem minderschweren Fall aus, weil es sich ihm zufolge bei dem Marihuana um eine „weiche Droge mit einer geringen Gefährlichkeit“ handelte. „Und was die Menge angeht, so haben von den 2,5 Kilogramm nur 750 Gramm einen THC-Gehalt von 18 Prozent, den Rest kann man weder rauchen noch verkaufen, er ist Schrott“, sagte er in seinem Plädoyer und hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für tat- und schuldangemessen.

Kein Drogenkonsument mehr

Auch das Gericht sprach mit Blick auf das Marihuana von einem vergleichsweise ungefährlichen Betäubungsmittel, doch ein minderschwerer Fall kam keinesfalls in Betracht. „Selbst wenn wir nur von den 750 Gramm ausgehen, so ergeben sich immerhin noch 9000 Konsumeinheiten“, sagte Richterin De Falco. „Und damit wären wir längst nicht an der Grenze dessen, wo die Rechtsprechung eine geringe Menge annehmen würde.“

Inzwischen lässt der Rutesheimer eigener Aussage nach die Finger von Drogen. Und seine chronischen Kopfschmerzen habe er mit Hilfe eines Sauerstoffgeräts in den Griff bekommen, dieses habe die gleiche Wirkung wie das Marihuana, erzählte er in der Verhandlung.