Ein junger Mann ist mit einem elektrisch betriebenen Longboard unterwegs. Jetzt muss er sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.

Leonberg - Längst gibt es nicht mehr nur elektrisch betriebene Fahrräder, sondern sogar Skateboards mit Motor. Und wer damit im öffentlichen Straßenverkehr fährt, braucht einen Führerschein. Einen solchen hatte ein 20-Jähriger am späten Mittwochabend aber nicht vorzuweisen, als er mit seinem Longboard auf der Stuttgarter Straße in Leonberg unterwegs war. Er muss sich jetzt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, berichtet die Polizei.

 

Die Beamten griffen den jungen Mann gegen 23.30 Uhr auf. Er hatte an dem Board ein auffällig blaues Licht angebracht, das die Aufmerksamkeit einer Streifenbesatzung erregte. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass das Board, das eine Geschwindigkeit von mindestens 35 Stundenkilometern erreicht, nicht zugelassen war und der junge Mann auch nicht den erforderlichen Führerschein besitzt.

Elektrisch betriebene Skateboards werden über eine Funkfernbedienung beschleunigt und gebremst und durch Gewichtsverlagerung gelenkt. Trotz zweier Achsen und vier Rädern gelten sie vor dem Gesetz als zweirädriges Kraftrad. Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr müssen die Fahrer mindestens eine Führerschein der Klasse AM besitzen. Außerdem sind sie zulassungs- und versicherungspflichtig, brauchen also ein Nummernschild. „Die elektrischen Longboards gibt es häufiger, aber man sieht sie im Straßenverkehr eher selten“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Peter Widenhorn. Eben aus dem Grund, dass sie dort meist nicht zugelassen sind. „Auf privatem Grund darf man sie natürlich auf eigene Gefahr benutzen.“ Nur eben nicht im normalen Straßenverkehr. „Da geht es auch ums Handling“, erklärt Widenhorn den Grund für die Führerschein-Pflicht. „Mit einem Fahrrad oder einem normalen E-Bike kann man ganz anders bremsen.“ Die schnelleren E-Bikes seien im Übrigen ebenfalls zulassungspflichtig.