Der 19-Jährige sagt vor dem Amtsgericht aus, er sei nur „neugierig“ gewesen.

Leonberg - Offenbar aus Neugierde hat sich ein junger Mann aus Leonberg kinderpornografische Bilder im Internet beschafft. Jetzt musste er sich wegen deren Besitz vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten. Die Polizei kam dem 19-Jährigen nach einem Hinweis des Internetkonzerns Google auf die Schliche.

 

Das amerikanische Unternehmen aus dem Silicon Valley war nämlich beim Sichten seines Gmail-Kontos auf die illegalen Bilder gestoßen. Google untersucht seit einiger Zeit automatisch mithilfe einer digitalen Rasterfahndung die E-Mail-Konten seiner Kunden auf Kinderpornografie. Der 19-Jährige hatte im März vor einem Jahr zwei kinderpornografische Bilder in einer E-Mail hochgeladen und diese im Entwurfsordner seines Postfachs hinterlegt.

Hinweis von Google

Nach dem Hinweis von Google an eine zentrale Stelle zur Meldung von Kindermissbrauch wurden schließlich die deutschen Behörden eingeschaltet. Die Polizei durchsuchte die Wohnung des Leonbergers und stellte dabei ein Dutzend weiterer Bilder auf dem Notebook des Leonbergers sicher – darunter auch eines, das den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt.

Der Schüler erklärte vor Gericht, dass er sich die verfänglichen Bilder aus „reiner Neugierde“ im Internet beschafft habe. „Ich habe aber keinen Kontakt mehr zu den Leuten, die solches Material anbieten“, versicherte er auf Nachfrage des Richters. Damit er nicht wieder in Versuchung komme, nutze er seinen PC heute nur noch, um Bewerbungen zu schreiben. Außerdem sei er in psychologischer Behandlung, berichtete er.

Termine beim psychologischen Dienst

Die psychologische Hilfe soll der Leonberger nach dem Willen des Amtsrichters Armin Blattner auch weiterhin in Anspruch nehmen. Demnach muss der 19-Jährige mindestens ein halbes Jahr lang Termine bei der psychologischen Beratungsstelle des Landratsamtes wahrnehmen. Ferner belegte ihn der Richter mit 40 Arbeitsstunden. Beim Strafmaß zog er das von der Jugendgerichtshelferin empfohlene Jugendstrafrecht heran.

Der Richter erklärte, dass es sich angesichts der sichergestellten Menge offenbar nicht um einen Fall handele, bei dem sich der Angeklagte suchtmäßig mit kinderpornografischem Material befasst habe. Da der 19-Jährige die E-Mail samt Anhang lediglich als Entwurf abgespeichert habe, machte er sich auch nur des Besitzes kinderpornografischer Schriften schuldig und nicht der Verbreitung. Mit Blick auf die Neugierde, die der junge Mann als Antrieb nannte, merkte er an: „Manchmal ist es besser, wenn man gewisse Sachen nicht weiß.“

Einigkeit beim Urteil

Mit dem Urteil kam der Richter der Forderung des Staatsanwalts nach, der dem Angeklagten zugute hielt, dass der nicht angezweifelt hatte, wie alt die Protagonisten waren – das Alter war auf einigen Bildern nicht ganz unstrittig. Dies hätte das Verfahren beträchtlich hinausgezögert. Der Verteidiger schloss sich seinem Plädoyer an.

Übrigens: dass der Internetkonzern die E-Mail-Konten seiner Kunden nach kinderpornografischem Material durchsucht, ist unter datenschutzrechtlichen Aspekten vor allem in Deutschland umstritten. Google nimmt sich aber auch das Recht heraus, E-Mails auf Schlagworte zu scannen, um dann seinen Kunden passende Werbung anzuzeigen.