Das Leben des Andreas B. schien bis zum Jahr 2001 in geregelten Bahnen zu verlaufen. Dann geriet so viel aus dem Ruder, dass bei dem Angeklagten über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren über zehn Straftaten zusammen kamen.

Leonberg - Das Leben des Andreas B. schien bis zum Jahr 2001 in geregelten Bahnen zu verlaufen. Dann geriet so viel aus dem Ruder, dass bei dem Angeklagten über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren über zehn Straftaten zusammen kamen. Die Anschuldigungen des Gerichts reichen von länger andauernder Bereicherung über Schädigung von Kunden, Vorspiegelung falscher Tatsachen, Urkundenfälschung bis hin zur persönlichen Beleidigung. Hinzu kommen noch Umsatzsteuervergehen, etliche Fälle von Alkohol am Steuer und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ein volles Kerbholz also.

 

Wie konnte es so weit kommen? Nach einer technischen Ausbildung arbeitete Andreas B. mit seinem Bruder im elterlichen Autohaus, das in einer Nachbarkommune von Leonberg liegt. Im Jahr 2001 kam es nach einer Umstrukturierung zum Bruch, und Andreas B. gründete einen eigenen Autohandel in Leonberg. Er selbst erklärte, dass er danach anfing, unter Alkoholproblemen und psychischen Belastungen zu leiden. Gerade wenn er betrunken war, kam es vermehrt zu Ausbrüchen und persönlichen Beleidigungen.

Im Jahr 2005 begannen dann die jetzt verhandelten Betrugsfälle. Das Gericht sah darin sogar gewerbsmäßigen Betrug. Denn es häuften sich Manipulationen an Kilometerständen, Fälschungen von Serviceheften und Lügengeschichten gegenüber Kunden. Dieser systematische, also regelmäßige und zur Bereicherung gedachte gewerbsmäßige Betrug ist mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten pro Tat zu ahnden.

Ziemlich viel kriminelle Energie

Die Staatsanwaltschaft wies vor allem in einem Fall auf die kriminelle Energie des Angeklagten hin: Dabei hatte er über das Internet ein Auto verkauft, welches gar nicht in seinem Besitz war. Andererseits anerkannte das Gericht, dass Andreas B. in vollem Umfang geständig sei. „Eine sehr seltene Tugend bei Betrugsfällen“, erklärte der Richter. Der Angeklagte räumte seine Fehler und Taten ein und verkörperte diese Haltung auch in seiner kurzen persönlichen Stellungnahme am Ende: „Ich bin wirklich froh, dass jetzt alles vorbei ist.“ Somit wird die Zeugenaussage des Polizeikommissars von Leonberg zu den Ermittlungen zur reinen Formsache. Er berichtet davon, dass die Steuerfahndung die ganzen Fälle erst aufgedeckt habe.

Der Verteidiger beruft sich in seinem Plädoyer auf die umfassende Stellungnahme seines Mandanten, Zudem verweist er auf dessen „problematische familiäre und finanzielle Situation“. Die starke Häufung der Delikte sei lediglich in Zeiten mit intensivem Alkoholgenuss aufgetreten. „Darüber hinaus ist großzügige Wiedergutmachungen bei den Geschädigten geleistet worden“, führt er an. Der Staatsanwalt trägt dem in seiner Schlussaussage Rechnung und bekräftigt: „Dieser Umstand wird sicherlich zu einem kräftigen Zusammenziehen der Einzelstrafen führen.“ So erklärt sich dann auch der Richterspruch über vier Jahre und fünf Monate, welches nach einer knapp 30-minütigen Beratung des Gerichts verkündet wurde.

Auch alte Strafen werden berücksichtigt

Berücksichtigt wurden frühere Straftatbestände und die Ahndung der Beleidigungen. Das Urteil des Leonberger Amtsgerichts löst ein älteres Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom Sommer zu weiteren Vergehen wie Umsatzsteuerdelikten über zwei Jahre und sieben Monate ab. Es wird also eine Gesamtstrafe für alle Fälle gebildet, wobei auch die vielen Verkehrsdelikte mit eingerechnet werden.

Der betrügerliche Autohändler Andreas B. nimmt das Urteil äußerlich gelassen an, und die am Ende seines vorangegangenen Schlusswortes versagende Stimme, als er über seine beiden gerade volljährig gewordenen Kinder spricht, ist wieder kräftiger. Der Richter gibt ihm mahnende Worte mit: „Sie sollten die Zeit nutzen und vor allem Ihr Alkoholproblem in den Griff bekommen.“ So könne er nach der Haft mit einem Neuanfang in einer anderen Branche zurück ins Leben starten.