Gericht verurteilt 26-Jährige zu zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen fatalem Vatertagsunfall.

Wer hat das kleine Cabrio am Vatertag 2011 in die Leitplanke gesteuert? Wer ist schult am Tot des jungen Familienvaters, der durch den Aufprall aus dem Wagen geschleudert wurde? Diese Frage stand bis zum letzten Moment im Raum. Das Urteil des Leonberger Amtsgerichts gibt eine deutliche Antwort. „Ich verurteile die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und drei Monaten“, sagte Richter Armin Blattner am Dienstag, „ich bin überzeugt davon, dass sie gefahren ist.“ Das Gericht blieb mit seinem Urteil sogar noch deutlich über dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

 

Drei Erwachsene saßen in dem Wagen, der am 2. Juni 2011 auf der B 295 von Renningen Richtung Leonberg unterwegs war. Zwei grundlegend verschiedene Versionen der Unfallfahrt standen während des gesamten Verfahrens im Raum. Die 19-Jährigen Mutter, die den Unfall mit ihrem 12 Monate alten Kleinkind nahezu unverletzt überstanden hatte, sagte am ersten Prozesstag: „Mein Verlobter, der bei dem Unfall getötet wurde, ist selbst gefahren.“ Diese Version der Geschichte wurde von einem Überwachungsvideo gestützt, das an einer nahe gelegenen Tankstelle aufgenommen wurde. Nur wenige Minuten vor dem Unfall saß der junge Familienvater noch am Steuer des Wagens.

Die zweite Version, der das Gericht am Ende Glauben schenkte, sah die 26 Jahre alte Angeklagte auf dem Fahrersitz des Unfallwagens. Ein technischer Gutachter, der am zweiten Prozesstag gehört wurde, sagte aus: „Der Fahrer und der Insasse hinter dem Beifahrer waren angeschnallt. Der Verstorbene saß hinten links und wurde bei dem heftigen Einschlag in die Leitplanke aus dem Fahrzeug geschleudert.“ Somit muss zwischen Tankstelle und Unfall ein spontaner Fahrerwechsel stattgefunden haben.

Während des Verfahrens kochte die Stimmung im Zuschauerraum des Leonberger Amtsgerichts teilweise über. „Du bist für seinen Tod verantwortlich. Du bist schuld daran, dass seine Kinder ohne Vater aufwachsen müssen“, attackierten die Angehörigen des Verstorbenen die 26-jährige Beschuldigte während der Verhandlung.

Die junge Frau auf der Anklagebank hatte sich während des gesamten Prozesses nicht zur Sache geäußert. „Ich wollte nicht, dass ihr etwaige Äußerungen negativ ausgelegt werden können“, erklärte Verteidiger Christos Psaltiras diese Entscheidung, „dazu kommt, ihre Erinnerung wäre äußerst lückenhaft gewesen.“ Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte die Angeklagte stolze 3,36 Promille Alkohol im Blut. „Ein Wert, der im Normalfall ausreichen kann, einen Menschen zu töten“, erklärte der medizinische Gutachter am zweiten Prozesstag vor knapp einer Woche.

Doch auch der Verstorbene war während der fatalen Fahrt nicht nüchtern. Bei ihm wurden immerhin 1,58 Promille nachgewiesen. „Aus diesem Grund drängt sich mir eine Frage geradezu auf“, sagte Psaltiras in seinem Plädoyer, „wenn es schon einen Fahrerwechsel gab, wieso ist dann nicht die einzig nüchterne Person im Wagen weiter gefahren. Das wäre die 19-Jährige Mutter gewesen.“ Der Staatsanwalt musste zugeben: „In diese Richtung wurde so gut wie nicht ermittelt.“

Die aus Sicht des Gerichts entscheidende Aussage kam schließlich von einem Rettungssanitäter. Dieser hatte am zweiten Prozesstag ausgesagt, er habe eine Frau am Steuer des zerstörten Wagens angetroffen. „Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen die einen schweren Unfall verursacht haben, wie paralysiert hinter dem Steuer sitzen bleiben“, sagte der Sanitäter vor Gericht.

Am Ende kamen Richter Blattner und die beiden Schöffen zu der Überzeugung, dass die Angeklagte am Steuer gesessen haben muss. „Sie sind schuld daran, dass ein Mensch nicht mehr lebt“, begründete Blattner das Urteil, „die einzig angemessene Sanktion dafür ist eine Strafe, die deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus geht.“ Die Anklage hatte 18 Monate Haft gefordert. Das Urteil fiel mit zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung deutlich härter aus. „Doch eine gewisse Mitschuld trifft auch den Verstorbenen“, fügt der Richter hinzu, „wäre er angeschnallt gewesen, hätte er den Unfall mit großer Sicherheit überlebt.“