Der Schwiegersohn hatte gedroht, seine Frau umzubringen. Das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt.

Leonberg - Mit einem Familienstreit musste sich jetzt das Leonberger Amtsgericht befassen. Auf der Anklagebank saß ein Mann aus Weil der Stadt, der den Ehemann seiner Tochter vermöbelt hatte – gemeinsam mit seinem Sohn. Doch am Ende wurde das wegen Körperverletzung geführte Verfahren gegen die beiden eingestellt. Das Gericht belegte den 61-Jährigen mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro, sein 30 Jahre alter Sohn muss 120 Arbeitsstunden ableisten.

 

Dass sich die Amtsrichterin und der Staatsanwalt auf Antrag des Verteidigers mit der Einstellung einverstanden erklärten, lag vor allem an der familiären Vorgeschichte, die am Ende zum Prozess geführt hatte. „Ohne diesen Hintergrund wäre eine Einstellung undenkbar“, stellte der Staatsanwalt klar. Doch was auch geschehen sei, „es kann nicht sein, dass man das Recht in die eigene Hand nimmt!“, monierte dieser.

Wie der Vater vor Gericht erzählte, lag er schon seit vielen Monaten mit seinem Schwiegersohn im Clinch. „Sie hatte sich von ihm getrennt, aber er wollte ihre Entscheidung nicht akzeptieren“, erklärte der Hausmeister. Seine Tochter sei immer wieder von ihrem Mann beschimpft und auch tätlich angegangen worden. „Er drohte sogar damit, sie zu überfahren“, ergänzte der 30-jährige Sohn.

Ehefrau vor den Kindern geschlagen

Der traurige Höhepunkt folgte im Februar vor einem Jahr, als der Mann seine Frau vor den Augen der beiden gemeinsamen Kinder verprügelte. Die 38-Jährige erwirkte in der Folge ein Annäherungsverbot gegen ihren Gatten. Dieser ließ sich davon aber nicht abschrecken. Wenige Wochen später habe er ihr abends aufgelauert. „Dann wollte er mich in sein Auto zerren“, erzählte die Frau. Zum Glück fuhr damals zufällig eine Polizeistreife vorbei, und die Beamten konnten den Streit zunächst schlichten.

Doch nachdem die Frau ihren Vater und Bruder per Handy herbeigerufen hatte, eskalierte die Situation vollends. Trotz des beherzten Eingreifens der Polizei schlug der 30-Jährige seinem Schwager zweimal mit der offenen Hand ins Gesicht. Nachdem der 61-Jährige eigener Aussage nach in der Landessprache aufs Übelste beschimpft worden sei, platzte auch ihm der Kragen – dann verpasste er dem Mann zwei Schläge gegen den Kopf, bevor die Beamten die Streithähne endgültig auseinanderbringen konnten.

Äußerliche Verletzungen hätten die beiden geladenen Polizisten aber nicht festgestellt, wie sie bei ihrer Vernehmung angaben. „Wenn ich ihn richtig verprügelt hätte, dann wäre er auch im Krankenhaus gelandet“, sagte der Vater. Der Geschädigte selbst konnte nichts dazu sagen, weil er kurz vor der Verhandlung zurück in sein Heimatland abgereist war.

Sohn hat bereits Vorstrafen

Dass die Sache mit einer Verfahrenseinstellung endete, kam vor allem dem 30-Jährigen zugute. Der arbeitslose Mann war am Amtsgericht kein Unbekannter. Schon mehrmals saß er wegen Fahrens ohne Führerschein auf der Anklagebank, weshalb er auch schon ins Gefängnis musste. Zuletzt stand er wegen versuchten Einbruchs in eine Spielhalle vor Gericht. Dafür gab es nebst einer Bewährungsstrafe auch 280 Arbeitsstunden, die er gegenwärtig in einem Seniorenheim ableistet. Jetzt kommen noch einige dazu. Übrigens: die 38-jährige Frau hat eigener Aussage nach das Kapitel Ehe für sich abgeschlossen. Der Termin für die Scheidung steht fest.