Eine Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge gibt es in der Stadt schon seit 115 Jahren.

Leonberg - Am 1. Juni 1902 veröffentlichte das Regierungsblatt des Königreiches Württemberg eine Verordnung über Motorfahrzeuge und Verkehr. Mit der ging auch die Einrichtung einer Stelle im damaligen Oberamt Leonberg einher, die sich mit der Umsetzung der neuen Gesetzgebung befassen musste. Damit gibt es in Leonberg bereits seit 115 Jahren eine Zulassungsstelle für Autos.

 

Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich und im Landespolizeistrafgesetz wurden für den allmählich zunehmenden und sich nicht auf Bahngleisen bewegenden Verkehr klare Regeln festgelegt. Sie galten für durch Dampf-, Elektrizitäts-, Benzin-, Petroleum- und dergleichen Motoren angetriebene Fahrzeuge – Straßenlokomotiven, Motorwagen, Motorfahrräder – auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen: „Das Fahren mit Motorfahrzeugen ist nur auf Fahrwegen gestattet. Nebenwege (Trottoirs), Bankette und Fußwege dürfen nicht befahren werden“, hieß es da.

Maximal zwölf Kilometer in geschlossenen Ortschaften

Noch aktuell ist auch folgender Passus: „Motorfahrzeuge müssen so gebaut, eingerichtet und ausgerüstet sein, daß (…) eine Belästigung von Personen und Fuhrwerken durch Geräusch oder durch üblen Geruch ausströmender Gase möglichst ausgeschlossen ist“, hielt der Paragraf 2 fest.

Klare Vorstellungen gab es auch, wie schnell die Fahrzeuge unterwegs sein sollten: „Die Geschwindigkeit ist jederzeit so einzurichten, daß Unfälle und Verkehrsstörungen vermieden werden. In keinem Fall darf die Fahrgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften und auf belebten Straßen zwölf Stundenkilometer und außerhalb der Ortschaften bei freier Bahn 30 Stundenkilometer überschreiten.

Oberamt war im Gebäude des heutigen Amtsgerichts

Wer in Württemberg ein Motorfahrzeug in Betrieb nehmen wollte, hatte dem Oberamt seines Wohnortes den Namen und Wohnort anzugeben, die Fabrik, aus welcher das Fahrzeug stammte und dessen Fabriknummer sowie die verwendete Antriebkraft und das Gewicht des Fahrzeugs. „Jedes Motorfahrzeug muss an einer ins Auge fallenden Stelle auf einer Tafel den Namen und Wohnort des Besitzers tragen“, schrieb das Gesetz vor.

Das Leonberger Oberamt hatte seinen Sitz im Schloss, dort, wo heute das Amtsgericht seine Urteile fällt. Hier war bis 1945 die Zulassungsstelle untergebracht. Wohin sie dann ausgezogen ist, weiß selbst die Leonberger Stadtarchivarin Bernadette Gramm nicht. „Vielleicht kann sich noch jemand erinnern?“, hofft sie.

Jedenfalls zog die Zulassungsstelle 1961 ins neu gebaute Landratsamt Leonberg, das später zum Neuen Rathaus wurde und das inzwischen schon abgerissen ist. Mit der Auflösung des Landkreises Leonberg zog die Zulassungsstelle 1971 in die Holzbaracke auf dem Parkplatz des Rathauses ein.