Vor dem Landgericht Stuttgart stehen vier Männer wegen schweren Bandendiebstahls. Sie sollen einen Tresor aufgebrochen und einen Geldautomaten gesprengt haben.

Leonberg - Es sind Szenen wie aus einem Hollywoodfilm, die die Staatsanwaltschaft am Landgericht Stuttgart vier Männern zwischen 25 und 38 Jahren in ihrer Anklage wegen schweren Bandendiebstahls vorwirft. Zusammen sollen sie im Januar dieses Jahres in ein Schnellrestaurant in Leonberg eingebrochen sein und dort einen Tresor aus der Verankerung gebrochen haben. Die Beute betrug laut Anklage rund 16 000 Euro. Den 25 und 27 Jahre alten Männern wird zudem noch vorgeworfen, im Dezember 2020 einen Geldautomaten in Stuttgart-Feuerbach mit einem Gasgemisch zur Explosion gebracht zu haben. Allerdings seien sie bei dem Versuch, Geldscheine im Wert von rund 45 000 Euro mitzunehmen, gescheitert.

 

Gericht, Staatsanwaltschaft und drei der vier Verteidiger verständigten sich auf eine sogenannte Prozessabsprache: Sollten die drei Angeklagten umfassende Geständnisse ablegen, würde sich das Gericht bei seinem Urteil in einem Strafkorridor zwischen drei Jahren und drei Monaten und fünf Jahren bewegen. Die Anwälte des vierten Angeklagten wollten sich für ihren Mandanten nicht auf den vorgeschlagen Strafrahmen zwischen vier Jahren und drei Monaten und fünf Jahren und drei Monaten einlassen, da der 25-Jährige einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich machen wolle – er würde 18 000 Euro bezahlen – und sie dies nicht ausreichend berücksichtigt sehen.

Ausbildungen abgebrochen und Drogen genommen

Am zweiten Verhandlungstag machten die vier Angeklagten Angaben zu ihren Lebensläufen, die sich in weiten Teilen gleichen und von abgebrochenen Ausbildungen und Drogenkonsum gezeichnet sind. Ein 31-jähriger Angeklagter erzählte, er habe den Hauptschulabschluss im Gefängnis nachgeholt und eine Malerlehre nach vier Monaten abgebrochen. Dreimal sei er schon in Haft gewesen, zuletzt sei er zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Gearbeitet habe er nur gelegentlich, meist im Autohandel seines Vaters. Mit 14 Jahren habe er begonnen zu kiffen, später sei Kokainkonsum dazu gekommen. Sein Ziel sei eine Therapie, dann wolle er wegziehen an einen Ort, wo ihn keiner kennt.

Ein 38-jähriger Angeklagter berichtete, er sei im Alter von acht Jahren als Kriegsflüchtling aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen und habe wegen Sprachproblemen keinen Schulabschluss geschafft. Zweimal sei er abgeschoben worden und habe sich im Kosovo mit Gelegenheitsjobs und Arbeit in der Landwirtschaft über Wasser gehalten. 2014 und 2020 sei er erneut – nun illegal – nach Deutschland eingereist und habe unter falscher Identität gearbeitet. Zwischendurch habe er eine zweijährige Haftstrafe abgesessen. Er habe im Alter von 16 mit Marihuanakonsum begonnen, das Betäubungsmittel sei im Kosovo billig.

Diebstahl und Drogen

„Meine Eltern haben mich durchgefüttert“, beschrieb ein 25-jähriger Angeklagter seinen bisherigen Lebensweg. Nach der Hauptschule sei er unmittelbar ins Gefängnis gekommen, nach der Entlassung zwei Jahre später habe er ein Jahr lang „nichts gemacht“, sei also nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sein Vater, der Friseurartikel vertreibe, habe ihn dann ein bisschen in sein Geschäft eingewiesen, Anfang des Jahres 2020 habe er sich selbstständig gemacht. Wegen der Corona-Pandemie habe er jedoch kaum etwas verdient. Gekifft habe er gelegentlich, seit einiger Zeit sei er jedoch clean.

„Am Existenzminium“ gelebt

Auch der vierte Angeklagte, ein 27-Jähriger, erklärte, er habe von Freunden und der Familie gelebt – „am Existenzminimum“. Den Realschulabschluss habe er im Gefängnis nachgeholt, danach aber nur Gelegenheitsjobs ausgeübt und „es ansonsten schleifen lassen“. Mit Drogen habe er erstmals mit 14 Jahren Kontakt gehabt, zwei Therapien habe er abgebrochen, weil er rückfällig geworden sei. „In der Haft habe ich aber wieder zu mir selbst gefunden, draußen ist das Leben im Rausch an mir vorbeigeflogen“, räumte er ein.

Der Prozess wird kommende Woche am 8. Oktober fortgesetzt, das Urteil wird dann voraussichtlich am 20. Oktober verkündet werden.