Ende April wurde die Saison der Fußball-Oberliga annulliert, mit der Folge dass es keinen Aufsteiger geben wird. Dagegen haben die Stuttgarter Kickers bereits Klage eingereicht, nun folgt der SGV Freiberg.

Sport: Jürgen Kemmner (jük)

Stuttgart - Die Stuttgarter Kickers stehen nicht alleine da, wenn sie gegen die Annullierung der Saison der Fußball-Oberliga gerichtlich vorgehen. Die Blauen haben beim Landgericht Stuttgart kürzlich entsprechende Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen eingereicht, sie wollen als Zweitplatzierter eine Aufstiegschance in die Regionalliga erstreiten. Nun zieht auch der SGV Freiberg mit, der beim Saisonabbruch der Oberliga auf Platz eins stand, weil er das Vorgehen für höchst fragwürdig hält. „Schaut man die jetzige Situation an, wären Spiele im Juni nicht unrealistisch und eine sportliche Beendigung der Hinrunde absolut möglich gewesen“, teilt SGV-Präsident Emir Cerkez mit, „die Entscheidung des Verbandes und dessen fragwürdige Kommunikationspolitik hat ein sehr einseitiges Interesse offenbart, die Regionalligisten zu begünstigen. Kleinere Vereine allein zu lassen, finden wir - gelinde gesagt - sehr enttäuschend.“

 

SGV-Präsident ist extrem enttäuscht

Die Gesellschafterversammlung und die Spielkommission mit Vertretern der drei Fußballverbände des Landes hatten Ende April den Beschluss gefasst, den Spielbetrieb in der Oberliga Baden-Württemberg in der Saison 2020/21 nicht wieder aufzunehmen. Die beendete Meisterschaftsrunde ist mit diesem Beschluss annulliert mit der Folge, dass es insbesondere weder Auf- noch Absteiger gibt. Grundlage für den Beschluss ist § 4 Nr. 2.2.3. der Spielordnung des Württembergischen Fußball-Verbandes (WFV). Entspannung bringt das den Vereinen der Regionalliga Südwest. Dort gibt es nun lediglich zwei statt sechs Absteiger. Beim SGV Freiberg, der möglicherweise hätte direkt aufstiegen können, hat dies dazu geführt, ebenfalls ein ordentliches Gericht einzuschalten. „Unsere Enttäuschung kann auch durch ein Gerichtsverfahren nicht beseitigt werden, aber es gibt uns die Möglichkeit die Entscheidung von einer dritten Instanz zu überprüfen“, betont Clubchef Cerkez, „diesen Schritt werden wir - gemeinsam mit anderen betroffenen Oberligisten - in aller Konsequenz gehen.“ Eintracht Trier habe eine Beschwerde beim Berufungsgericht der Regionalliga Südwest GbR eingelegt, andere Vereine wollen auf verschiedenen Wegen folgen. Experten sehen allerdings kaum Chancen auf einen juristischen Erfolg für die klagenden Clubs.