Der Bundestag hat die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters beschlossen. Genau so wichtig wäre die Offenlegung von Nebeneinkünften und Spenden vom ersten Euro an.

Berlin - Lobbyismus ist nicht verwerflich, sondern notwendig. Bundesgesetze haben fast durchweg Auswirkungen auf viele Lebensbereiche und gesellschaftliche Gruppen, nicht selten auf mehr als vom Gesetzgeber intendiert. Es ist das gute Recht dieser Gruppen, ihren Argumenten Gehör zu verschaffen, auch direkt gegenüber dem Gesetzgeber – und auch bevor das Gesetz erlassen wird. Verwerflich wird die Einflussnahme, wenn sie heimlich geschieht, wenn sie mit gezielten Gefälligkeiten verbunden wird, und wenn Beziehungen und exklusive Zugänge ausgenutzt werden. Es ist keine üble Nachrede, sondern schlicht die Faktenlage, dass leider gerade in diesem Bereich unfairer Interessenvertretung viel passiert, was nicht in Ordnung ist.