Angesichts dramatischer Corona-Fallzahlen folgen mit Bayern und Sachsen erste deutsche Länder dem Beispiel Österreichs.

Psychologie/Partnerschaft: Florian Gann (fga)

Berlin - Einen Tag nach den Beschlüssen des Bundestags und der Ministerpräsidentenkonferenz zur Eindämmung der vierten Coronawelle hat die weiter stark ansteigende Zahl von Neuinfektionen mehrere Bundesländer bereits zu noch weitergehenden Maßnahmen veranlasst. Die Forderungen nach bundesweit strengeren Regeln reißen ebenfalls nicht ab, während der Bundesrat am Freitag seine Zustimmung zum neuen Infektionsschutzgesetz erteilte.

 

Wie ist die aktuelle Lage?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn machte am Freitag klar, wie er die aktuelle Situation einschätzt, und das gleich mehrfach: „Die Lage ist ernst“, sagte er und fügte hinzu: „Es ist fünf nach zwölf.“ Spahn sprach von einer „nationalen Notlage, die eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung braucht“. Ähnlich äußerte sich Lothar Wieler, Chef des Robert-Koch-Instituts: „Ganz Deutschland ist ein einziger großer Ausbruch.“ Man müsse sofort mit aller Kraft gegensteuern. Wieler unterlegte das mit Zahlen: 110 Landkreise weisen derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von über 500 auf, zwölf liegen über einem Wert von 1000.

Was fordert die Bundesregierung von den Regierungschefs der Länder?

Die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte schon am Vorabend klargemacht, dass sie die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht für ausreichend hält. Am Freitag legte ihr geschäftsführender Gesundheitsminister nach – auch unter Verweis darauf, dass aktuell 5,2 Millionen Auffrischimpfungen und selbst das ehrgeizige Ziel von 20 bis 30 Millionen bis Jahresende die Pandemie kurzfristig nicht eindämmen können, sondern nur mittel- und langfristig mehr Schutz bieten. „Alleine mit Impfen, mit Boostern werden wir die Welle nicht brechen“, sagte Spahn.

Es brauche auch Kontaktbeschränkungen, so der Gesundheitsminister. Das Wort Lockdown nahm er dabei nicht in dem Mund, er machte aber deutlich, dass er für eine umfassende 2-G-plus-Regelung ist – demnach könnte nur am öffentlichen Leben teilhaben, wer geimpft oder genesen und gleichzeitig getestet ist. Nachdem in den meisten Bundesländern die Hospitalisierungsrate von 6 überschritten ist, würde das nach neuer Regelung ohnehin gelten. Dort „sollten auch Clubs und Bars im Zweifel lieber schließen“, schlug Spahn vor. Eine offizielle Regelung gibt es dafür aber nicht.

Was plant Bayern?

Der Freistaat überbietet Spahns diesbezüglichen Forderungen. So sollen nach einer entsprechenden Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vom Freitag alle Clubs, Diskotheken und Bars in den nächsten drei Wochen komplett schließen, Weihnachtsmärkte soll es in diesem Jahr nicht geben, bei größeren Kultur- und Sportveranstaltungen wird die Zuschauerkapazität auf ein Viertel begrenzt. Außerdem kommt es in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen sich binnen einer Woche mehr als 1000 von 100 000 Einwohnern infiziert haben, zur Schließung öffentlicher und privater Einrichtungen – was landläufig als „Lockdown“ bezeichnet wird, aber eher einem „Shutdown“ entspricht, weil die Maßnahmen bisher beispielsweise keine nächtlichen Ausgangssperren beinhalten, die wiederum Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits angedroht hat. In Bayerns Coronahochburgen, die sich mit den Kreisen Rottal-Inn oder Traunstein an der Grenze zu Österreich befinden, ist nun die Öffnung von Restaurants, Hotels, Sportstätten, Theatern, aber auch Friseuren untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen, Schulen und Kitas bleiben wie der Handel geöffnet.

Welche Maßnahmen ergreift Sachsen?

Im ostdeutschen Freistaat, wo mit nur 57,6 Prozent bundesweit die wenigsten Menschen zweifach geimpft sind und nun mit knapp 600 die höchste Inzidenz vermeldet wird, zeichneten sich Freitag ebenfalls drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab. Die Maßnahmen sollten nach Beratungen der Landesregierung erst am Abend bekannt gegeben werden, Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte aber – ohne das Wort „Lockdown“ in den Mund zu nehmen – schon zuvor von einem zwei- bis dreiwöchigen „harten und klaren Wellenbrecher“ gesprochen: „Wir müssen dieses Land zu einem großen Teil zur Ruhe bringen.“

Was steht im Gesetz zu Lockdowns?

Nach dem Ja der Ampelmehrheit im Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt. Dies geschah einstimmig, obwohl CDU und CSU am Vortag noch eine Blockade angedroht hatten, mit dem das Rechtskonstrukt der epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November ausläuft und kein allgemeiner Lockdown mehr möglich ist. Die unionsregierten Länder stimmten am Ende dennoch mit Ja, weil der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) zugesagt hatte, das Gesetz schon am 9. Dezember im Licht der weiteren Entwicklung auf den Prüfstand zu stellen. „Aus meiner Sicht darf es keinen neuen Lockdown geben“, hatte Scholz im Sommer gesagt. „Wer sich schützen will, kann sich impfen lassen. Wer auf diesen Schutz verzichtet, kann nicht erwarten, dass die gesamte Gesellschaft noch einmal solch einschneidende Maßnahmen mitträgt.“

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