Das Ausfüllen der Formulare in Cafés und Restaurants entfällt in der Alarmstufe I ebenso wie 3G im Einzelhandel. Kretschmann schließt weitere Lockerungen nicht aus.

Stuttgart - Besonders in den Grenzregionen des Landes war in den vergangenen Wochen die Empörung groß. Die Leute würden nach Bayern zum Einkaufen abwandern, klagte man etwa in Ulm, weil es dort keine Zutrittsbegrenzungen und man keine Impf- oder Testnachweise brauche. Jetzt fällt die 3G-Regel für den Einzelhandel in der Alarmstufe I auch in Baden-Württemberg. In Geschäften der Grundversorgung hatte sie ohnehin nicht gegolten. FFP2-Masken müssen weiterhin getragen werden.

 

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte die Entscheidung „pandemisch vertretbar“. Mit der Lockerung habe Baden-Württemberg die Maßnahmen an die Regeln in anderen Bundesländern wie beispielsweise Hessen und Bayern angeglichen, erklärte der Regierungschef.

FDP: Entscheidung ist überfällig

Die FDP hatte das längst gefordert. Ihr Einzelhandelsexperte Erik Schweickert findet den Beschluss „lange überfällig“. Andere Länder hätten es vorgemacht, „endlich passiert es nun auch in Baden-Württemberg“, erklärte Schweickert und kommentierte: „Endlich kommt die Landesregierung hier zu Sinnen.“ Er hofft, dass dies „der dringend notwendige grundsätzlichere Richtungswechsel in der Corona-Politik der Landesregierung ist.“

3G für Gottesdienste wird aufgeschoben

Ursprünglich hatte die Landesregierung vorgesehen, dass vom 14. Februar an in Gottesdiensten die 3G-Regel neu eingeführt wird. Das soll jetzt erst einmal nicht kommen. „Das wird zurückgestellt“, sagte Kretschmann. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde man sehen, wie es mit Blick auf die Gottesdienste weitergehe.

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Mit der neuen Coronaverordnung, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt, wird auch die Kontaktnachverfolgung weitgehend Geschichte. Die Landesregierung hatte bereits angekündigt, dass der Vertrag mit den Betreibern der Luca-App nicht verlängert wird. Mit der App, die verbreitet in der Gastronomie eingesetzt wurde, hatte es datenschutzrechtliche Probleme gegeben.

Diskotheken müssen Kontaktdaten weiter erheben

In Gaststätten oder bei Veranstaltungen in Baden-Württemberg müssen die Daten der Gäste nun nicht mehr erhoben werden. Eine Ausnahme bilden Diskotheken, in denen die Infektionsgefahr als besonders hoch eingestuft wird, und beispielsweise Pflegeheime oder Krankenhäuser. Da Diskotheken gegenwärtig ohnehin geschlossen sind, wird sich diese Ausnahmeregelung erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken.

Auch die Obergrenzen für Veranstaltungen werden angehoben. Damit gleicht Baden-Württemberg Kretschmann zufolge seine Vorgaben ebenfalls an die Regelungen anderer Bundesländer an. Mit der 2G-plus-Regel können im Freien 10 000, in geschlossenen Räumen 4000 Zuschauer zugelassen werden. Wird die 2G-Regel angewendet, sind drinnen 2000, draußen 5000 Besucher erlaubt. Allerdings dürfen in Baden-Württemberg höchstens die Hälfte der Plätze belegt werden. Gibt es mehr als 500 Besucher, müssen feste Plätze zugewiesen werden.

Kretschmann will „sicherere Grundlagen“

Kretschmann schloss weitere Lockerungen nicht aus, er erwartet aber vom Expertenrat der Bundesregierung bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar belastbare Aussagen zu den Auswirkungen der Omikronwelle. Dann könne man über „verantwortliche Öffnungsschritte beraten“. Angesichts der wachsenden Unzufriedenheit mit den Maßnahmen sagte Kretschmann: „Die Leute dürfen niemals das Gefühl bekommen, wir würden aus dem Bauch heraus entscheiden“. Er forderte: „Wir brauchen sicherere Grundlagen, für sicherere Entscheidungen“.