Das Stuttgarter Landgericht verurteilt einen Mann aus Ludwigsburg zu einer vergleichsweise langen Gefängnisstrafe und schickt ihn zudem in eine Entziehungsanstalt.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der letzten Tat hat das Landgericht Stuttgart nach nur zwei Verhandlungstagen einen 37-jährigen Mann aus Ludwigsburg wegen Drogenhandels mit 95 Kilogramm Marihuana zu der relativ hohen Haftstrafe von neun Jahren und fünf Monaten verurteilt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Haft von knapp elf Jahren gefordert. Einbezogen wurde ein Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg, wonach der Angeklagte zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war. Zudem ordnete die 14. Große Strafkammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

 

Dass Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige im Jahr 2020 als Zwischenhändler rund 95 Kilogramm Marihuana über Kryptohandys weiterverkauft hatte. Insgesamt wurde der Mann wegen 54 Taten des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zwischen April und Dezember 2020 verurteilt.

Ein Kilopreis von bis zu 6000 Euro

Nach Ansicht des Gerichts orderte der Angeklagte in der Regel ein bis zwei Kilogramm Marihuana, in wenigen Fällen drei bis fünf Kilogramm mit einem Wirkstoffgehalt von etwa zehn Prozent. Die Drogen wurden entweder in seine damalige Wohnung nach Ludwigsburg gebracht oder direkt an von ihm bestimmte Abnehmer geliefert. Die Geschäfte wurden über Kryptohandys der Marke Sky-ECC getätigt, die lange Zeit als nicht zu knacken galten. Das Marihuana hat der 37-Jährige nach Ansicht des Gerichts zum Kilopreis von 4500 bis 6000 Euro eingekauft und mit einigem Gewinn weiterverkauft. Daher wurde die Einziehung eines Wertersatzes von 89 500 Euro beschlossen.

Bei einer Hausdurchsuchung und Festnahme des Kfz-Mechatronikers im Dezember hatte dieser noch versucht, den Besitz von Marihuana zu vertuschen, indem er einen Beutel mit 320 Gramm Marihuana vom Balkon seiner Wohnung warf. Dabei wurde er jedoch von Polizeibeamten beobachtet. Erst acht Tage vorher war er aus dem Gefängnis entlassen worden, damals saß er die Strafe des Amtsgerichts Ludwigsburg ab. Bei der Festnahme waren zudem 1360 Euro Bargeld beschlagnahmt worden, die aus Rauschgiftgeschäften stammten.

Der Angeklagte ist geständig

Der Prozess konnte schnell beendet werden, weil sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Prozessverständigung geeinigt hatten. Für sein Geständnis wurde dem 37-Jährigen ein Strafkorridor zwischen neun Jahren und fünf Monaten und zehn Jahren und zehn Monaten zugesagt.

Der Stoff diente zum Teil dem Eigenkonsum

„Dieses Geständnis haben wir Ihnen hoch angerechnet, die Strafe wäre sonst katastrophaler ausgefallen“, erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Peter Schöttler dem Angeklagten. Zugute hielt die Kammer dem Ludwigsburger auch, dass er bei den ersten 40 Taten nicht als vorbestraft gegolten habe, da das Urteil des Amtsgerichts noch nicht rechtskräftig gewesen sei. Zudem sei Marihuana eine weiche Droge und teils für den Eigenkonsum gedacht gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte die hohe Rückfallgeschwindigkeit nach der Haftentlassung und die Menge der Drogen ins Feld geführt. Verteidiger Markus Bessler hatte moniert, dass sich die Ermittlungen wegen Personalmangels bei der Polizei hingezogen hätten. Schon 2020 sei der Name des Angeklagten in den Kryptonachrichten entschlüsselt worden.