Die Landeshauptstadt berät von Montag an zu Ausnahmen, kann aber noch keine erteilen.

Stuttgart - Noch ist der neue Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt nicht in Kraft gesetzt, da stehen schon die ersten Schilder – und die Stadtverwaltung schaltet von Montag, 12. November an eine Hotline für Betroffene.

 

Unter dem bekannten Umweltzonen-Symbol und der Grünen Plakette, die bisher auch für ältere Diesel freie Fahrt gewährt, findet sich ein drittes Schild. Außer den Fahrzeugen für den Lieferverkehr seien „Diesel erst ab Euro 5/V frei“. Insgesamt werden 92 Schilder aufgestellt.

Nur ein statt drei Schilder

Bisher waren im Luftreinehalteplan drei Hinweiszeichen für das Dieselfahrverbot und für Befreiungen für den Lieferverkehr und Elektrofahrzeuge vorgesehen. Sie sind nun zu einem zusammengefasst. Das Fahrverbot ist durch Gerichtsurteile angeordnet. Es soll helfen, die hohe Stickstoffdioxidbelastung zu senken, und gilt vom 1. Januar 2019 für Fahrzeughalter von außerhalb und vom 1. April 2019 an für die Stuttgarter selbst.

Stadt berät

Die Landeshauptstadt beantwortet auf ihrer Homepage grundsätzliche Fragen zu Ausnahmeregelungen . Von Montag an können Fragen zu Ausnahmegenehmigungen persönlich in der Jägerstraße 14 (montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr) gestellt werden, außerdem per Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de und telefonisch unter der zentralen Behördennummer 115. Zunächst, so Bürgermeister Martin Schairer, kann die Stadt bis zum Inkrafttreten des Plans nur informieren, erst danach werden Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung angenommen. Für alle Antragsteller aus Stuttgart und der Region ist ausschließlich die Landeshauptstadt zuständig.

Die Landkreise haben inzwischen mit dem Aufstellen der Schilder begonnen, die noch abgedeckt oder ausgekreuzt sind, die Stadt will ihre 62 Schilder von Dezember an platzieren, die Kosten lägen bei rund 25 000 Euro. Die CDU im Gemeinderat hat am Freitag erneut die Verkleinerung des Fahrverbotsgebiets gefordert.