Kommen auf vier Straßen in Stuttgart Fahrverbote für Euro-5-Diesel? Grün-Schwarz erwägt, diese Maßnahme im Luftreinplan aufzunehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Regierung die Leviten gelesen.

Stuttgart - Selbst die Bereitschaft, im neuen Luftreinhalteplan ein Euro-5-Dieselfahrverbot zum 1. Januar 2020 auf der B 14 am Neckartor, der Hauptstätter Straße, Hohenheimer Straße und Heilbronner Straße aufzunehmen, hat die grün-schwarze Landesregierung nicht vor einer weiteren juristischen Klatsche bewahrt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilte das Land zu einem Zwangsgeld von 10 000 Euro, weil es sich im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beständig weigere, ein zonales Euro-5-Dieselfahrverbot im Luftreinhalteplan vorzusehen. Seit 2019 gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4.

 

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist festgelegt, dass Behörden Maßnahmen ergreifen müssen, wenn der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten wird. Dazu zählt auch ein zonales Fahrverbot für Euro-5-Diesel, das vom 1. September 2019 an verhängt werden kann. Das Land begründet seine Weigerung in einem – wegen koalitionsinterner Querelen – einen Tag zu spät eingegangenen Schriftstück damit, dass mit sinkenden Belastungswerten zu rechnen sei. Weitere Maßnahmen wie die neue Busspur am Neckartor und die großen Filtersäulen ließen erwarten, dass die Werte unter 50 Mikrogramm sinken werden.

Streit zwischen Grün und Schwarz

Falls dies nicht erreicht werde, sei man auch bereit, vom 1. Januar 2020 an streckenbezogene Euro-5-Fahrverbote zu verhängen. „Dabei handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Straßen, wobei die genauen Streckenabschnitte noch zu definieren sind: B 14 am Neckartor, Hauptstätter Straße, Hohenheimer Straße und Heilbronner Straße“, heißt es in der Erwiderung des Landes. Inhalt und Formulierung sollen zuvor zu heftigem Streit zwischen Grün und Schwarz geführt haben, die sich nun wechselseitig die Schuld für die verspätete Erwiderung geben.

Das Verwaltungsgericht weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass das Land erst am letzten Tag der Frist mitgeteilt habe, die Erwiderung erst am nächsten Tag vorzulegen und dafür keine Gründe genannt habe. „Vor diesem Hintergrund sieht die Kammer keine Veranlassung, die . . . bereits großzügige bemessene Frist zu verlängern“. Zumal sich der Presse entnehmen lasse, das das Land „sich weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten“. Ähnlich verärgert hatte sich jüngst auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geäußert. Die Umwelthilfe, die erneut gegen das Land juristisch gewann, will nun Zwangshaft gegen Politiker beantragen, wenn der Europäische Gerichtshof dies ermöglicht.