Lag es an ihrer Verhütungspille, dass eine junge Frau 2009 eine Lungenembolie erlitt und beinahe starb? Die Frau sagt: ja - und klagt sich durch die Instanzen. Sie will Schadenersatz vom Pharmavertreiber Bayer Vital.

Freiburg - Ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Einnahme der Verhütungspille „Yasminelle“ geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt ab Dienstag (9.00 Uhr) in Freiburg über die Schadenersatzklage einer Frau gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH (Az. 14 U 19/19).

 

Die Klägerin führt schwere gesundheitliche Probleme auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück: Sie habe wegen der Pille „Yasminelle“ im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Frau für unbegründet.

Im Dezember 2018 war die heute 36-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gescheitert. Das Gericht befand, ihre gesundheitlichen Probleme seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen. Möglich seien auch andere Ursachen. Gegen diese Entscheidung hatte die Frau Rechtsmittel eingelegt - daher nun der Prozess vor der nächsthöheren Instanz. Mit einer Entscheidung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.