Memes-Experte: „Rechtlich gesehen, sind die meisten Meme bedenklich“

Leonhard Dobusch, Uniprofessor für Organisation an der Uni Innsbruck, erklärt, was User beim Verbreiten von Memes beachten müssen

 
Herr Dobusch, Kann ich Memes auf Basis von Fotos unbedenklich selbst gestalten und in sozialen Netzwerken verbreiten?
„Ohne Rechteklärung ist die Verfremdung von Fotos im Rahmen von Memes in den meisten Fällen illegal und deren Verbreitung kann theoretisch zu kostspieligen Abmahnungen durch Rechteinhabern führen. In der Praxis ist die Gefahr jedoch gering, die Nutzung wird in den allermeisten Fällen geduldet. Rechtssicherheit gibt es jedoch keine. Vor allem wer neue, zuvor nicht verwendete Fotos für ein Meme verwendet, geht damit ein höheres Abmahnrisiko ein.“
Wenn ich Filmausschnitte als Grundlage für ein Meme verwende – wie beispielsweise Harry Potter – , muss ich mir dann die Genehmigung des Filmstudios einholen?
„Nach der derzeitigen Rechtslage müssten sämtliche Rechteinhaber einer solchen Verwendung zustimmen, also selbst die praktisch schwierige bis unmögliche Rechteklärung mit dem Filmstudio könnte nicht ausreichen. Der Grund dafür ist, dass auch Urheberpersönlichkeitsrechte - z.B. von Harry-Potter-Schöpferin Rowling - betroffen sein könnten. Ohne ein Fair-Use-ähnliches Recht wie im US-Copyright ist eine rechtmäßige Gestaltung von filmbasierten Memes in Europa praktisch unmöglich.“
Wann ist das Publizieren eines Memes unbedenklich? Ist das Hinzufügen von Text schon Verfälschung genug, als dass ich es als mein eigenes Werk ausgeben kann?
„Streng rechtlich sind die meisten Meme bedenklich, das Hinzufügen von Text dürfte auch nach neuer Rechtsprechung des deutschen BVerfG nicht ausreichen, um eine „freie Benutzung“ im Sinne des § 24 UrhG zu begründen.“
Mit welchen Konsequenzen ist im Falle einer Urheberrechts-Verletzung zu rechnen?
„Wie groß die Gefahr einer Abmahnung ist, hängt auch von den verwendeten Bildern ab. Bei besonders weit verbreiteten Meme-Motiven ist die Gefahr einer Abmahnung geringer, aber auch hier gab es bereits Fälle wie jener des „Sociall Awkward Penguin“. Solange die Rechtslage in Europa so restriktiv ist, wie sie ist, sind Meme rechtlich fast nie sauber.“