Einem gelernten Dachdecker legte das Landgericht Mannheim sexuellen Missbrauch eines acht- und eines neunjährigen Mädchens in 15 Fällen und Besitz kinderpornografischen Materials sowie Tankbetrug zur Last.

Mannheim - Das Landgericht Mannheim hat einen 51-Jährigen wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs in einem Freizeitbad zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dem gelernten Dachdecker legte die 7. Strafkammer am Donnerstag sexuellen Missbrauch eines acht- und eines neunjährigen Mädchens in 15 Fällen und Besitz kinderpornografischen Materials sowie Tankbetrug zur Last. Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft verlangt hatte, weil der einschlägig vorbestrafte Mann umfassend gestanden und damit eine Befragung der Kinder in der Hauptverhandlung obsolet gemacht habe.

 

Der von der Anklagebehörde verlangte Haftbefehl wurde nicht erlassen. Der Verteidiger, der eine Bewährungsstrafe erreichen wollte, will Revision zum Bundesgerichtshof einlegen (Az. 7 KLs 713 Js 7981/17).

Die beiden Mädchen hätten die Übergriffe in dem Schwimmbad in der Rhein-Neckar-Region relativ gut verkraftet, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bock. Aber: „Aus den Erinnerungen wird es nicht gelöscht.“