Die Retter dürfen jetzt auch Medikamente verabreichen. Die Malteser Neckar-Alb haben eigens eine Stelle geschaffen, um die neue Rechtslage umzusetzen.

Notfallsanitäter dürfen ihr Wissen künftig zum Wohle ihrer Patienten nutzen, ohne sich dafür in eine rechtliche Grauzone zu begeben. Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist es ihnen zum Beispiel erlaubt, Patienten bei starken Schmerzen lindernde Medikamente zu verabreichen, noch bevor ein Notarzt eingetroffen ist. Um die neue Rechtslage umzusetzen, haben die Malteser im Bezirk Neckar-Alb eigens eine Stelle geschaffen. Wie Malteser-Bezirksgeschäftsführer Marc Lippe hervorhebt, gehören sie damit zu den Vorreitern unter den Rettungsdiensten im Land.