Über Social Media manipuliert ein 26-Jähriger mehrere minderjährige Mädchen dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat ihn nun zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

Ludwigsburg/Ditzingen - Der Mann auf der Anklagebank des Ludwigsburger Amtsgerichts hat keine leichte Kindheit gehabt. Mit drei Jahren hat sich sein Vater aus dem Staub gemacht, er wuchs als Einzelkind bei seiner Mutter auf. Mit zunehmendem Alter wurden die Probleme immer massiver, mit 16 Jahren wurde er in eine Jugendhilfeeinrichtung in Schelklingen bei Ulm geschickt. Dort lernte ein Mädchen kennen, mit der er ein paar Jahre später eine Tochter haben sollte.

 

Sechs Mal vorbestraft

Auch sein beruflicher Werdegang ist nicht von Konstanz geprägt: Eine Schreinerlehre brach der Mann aus dem Strohgäu ab, es folgten kurze Stationen als ungelernte Arbeitskraft in einem Pflegeheim und als Koch. Mit 17 Jahren stand er zum ersten Mal vor dem Strafrichter, inzwischen stehen sechs Vorstrafen in seinem Register.

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Seinen siebten Auftritt vor Gericht hatte er am Dienstag vor dem Amtsgericht Ludwigsburg. Die Vorwürfe lauten sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz kinderpornografischer Inhalte und Drogenbesitz. Diese räumt er rundweg ein. Er gestand, dass er im Frühsommer vergangenen Jahres mit einem Mädchen unter 14 Jahren über diverse Social-Media-Kanäle in Kontakt stand und von diesem Nacktbilder ihrer Brüste und ihres Pos gefordert hat. Er räumte auch ein, einem anderen Mädchen unter 14 Jahren im Sommer vergangenen Jahres ein Bild seines erigierten Penis geschickt zu haben, um sie zum Austausch sexueller Nachrichten zu animieren.

Marihuana und Kinderpornografie gefunden

Von zwei anderen Mädchen unter 14 Jahren ließ er sich Videos über den Messaging-Dienst Snapchat schicken und filmte diese mit einem Smartphone ab, um die automatische Löschfunktion von Snapchat zu umgehen. Als die Polizei seine Wohnung iim Strohgäu im August vergangenen Jahres durchsuchte, fand sie neben 1,3 Gramm Marihuana auch 88 Bild- und 45 Videodateien kinderpornografischen Inhalts.

Auf die Spur des Mannes kam die Polizei, weil zwei der minderjährigen Mädchen in einem Jugendheim in Hessen wohnten und Mitarbeiter Anzeige erstatteten. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten zudem noch 400 Teile gefälschter Markenkleidung, über die in einem gesonderten Prozess verhandelt wird. „Der Angeklagte hat sich bei der Durchsuchung nicht kooperativ gezeigt, wir mussten am Ende die Tür eintreten“, erzählte ein Polizist vor Gericht.

Wegen ähnlicher Delikte in Bad Cannstatt verurteilt

Im Wesentlichen ging es in dem Prozess am Ludwigsburger Amtsgericht um die Frage, ob der 26-Jährige noch eine Bewährungsstrafe kriegen kann oder nicht – denn, der Mann aus dem Strohgäu ist einschlägig vorbestraft. Im Juli vergangenen Jahres wurde er vom Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt wegen ähnlicher Sexualdelikte zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt sah keine Möglichkeit zur Bewährung mehr und forderte eine dreijährige Haftstrafe. „Er hat seinen pädophilen Neigungen weiter nachgegeben, obwohl er deswegen vor Gericht stand“, erklärte er. Zudem habe ihm seine Bewährungshelferin einen „manipulativen Charakter“ und „Bagatellisierungstendenzen bezüglich seiner bisherigen Straftaten“ bescheinigt.

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Das Ludwigsburger Schöffengericht verhängte jedoch nur die maximal zulässige Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen den . „Wir wollen damit nichts entschuldigen“, stellte die Vorsitzende Franziska Scheffel klar. Sie honorierte jedoch, dass sich der 26-Jährige inzwischen um eine Therapie bemüht hatte und einen zweiten Job angenommen hat, um seine Unterhaltsschulden zu begleichen.

Manipulation Minderjähriger im Internet

Cyber-Grooming
 Unter dem Begriff Cyber-Grooming (sinngemäß: Anbahnung im virtuellen Raum) versteht man die gezielte Manipulation Minderjähriger über das Internet. Die Kinder und Jugendlichen werden in eine Falle gelockt, um sexuell motivierte Straftaten zu begehen. Tipps und Hilfen finden Eltern und Pädagogen auf Plattformen wie www.klicksafe.de oder www.schau-hin.info.

Beratung
Empfohlen wird dort etwa, mit den Kindern über ihre Online-Erlebnisse im Gespräch zu bleiben. Sollten sich Kinder scheuen, mit Vertrauenspersonen über ihre Sexualität zu sprechen, sollten ihnen anonyme Beratungsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ oder das „Hilfetelefon sexueller Missbrauch“ nahe gelegt werden.

Warnsignale
Darüber hinaus sollten Kinder für Warnzeichen sensibilisiert werden, zum Beispiel wenn Gespräche mit Fremden auf das Thema Sexualität gelenkt werden, Geschenke angeboten werden, Bilder und Videos verschickt werden sollen oder gar ein reales Treffen vorgeschlagen wird.

Sicherheit
Kinder sollten über Melde- und Blockiersysteme informiert werden, die es für alle Plattformen im Internet gibt. Hilfreich ist es auch, wenn Eltern ihren Kindern beim Einrichten von Online-Profilen helfen, insbesondere in den Bereichen Privatsphäre und Sicherheitseinstellungen.