Ein Weinstädter soll betrunken ausfällig geworden sein, was ihm eine Gerichtsverhandlung einbrachte. Dort verwies er auf Erinnerungslücken – überrascht dann aber mit einer Entscheidung.

Weinstadt/Waiblingen - Wer den rechten Arm hebt, schräg nach oben hält und „Heil Hitler“ ruft, muss sich in Deutschland wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verantworten. Schon 1972 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch hörbare Symbole oder Gesten unter diesen Paragrafen fallen können.