Nach dem Sturz eines vierjährigen Jungen vom Balkon eines Mannheimer Hochhauses ermittelt die Polizei wegen einer möglichen Verletzung der Fürsorgepflicht.

Mannheim - Nach dem Sturz eines vierjährigen Jungen vom Balkon eines Mannheimer Hochhauses ermittelt die Polizei wegen einer möglichen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Einzelheiten dazu nannte ein Polizeisprecher am Mittwoch nicht. Das Kind war am Dienstag aus etwa zehn Metern Höhe abgestürzt und hatte sich dabei schwer verletzt.

 

Nach Erkenntnissen der Polizei hatte der Junge in der Wohnung mit seinem sechs Jahre alten Bruder gespielt und war dann auf die Balkonbrüstung geklettert. Bei dem Sturz habe das Kind Knochenbrüche und Prellungen erlitten. Das Jugendamt sei informiert worden.