Immer noch haben sich die Besitzer von 30 000 Solaranlagen in Baden-Württemberg nicht im neuen Marktstammdatenregister angemeldet. Damit droht eine Kürzung ihrer Einkünfte. Die Frist läuft am 31. Januar ab.

Stuttgart - Wer eine Fotovoltaikanlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss sich sputen: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen einschließlich Batteriespeichern im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden. Das betrifft auch Hauseigentümer, die eine Fotovoltaikanlage auf ihrem Dach installiert haben. Und es betrifft auch Betreiber, die ihre Anlagen schon bei der BNetzA registriert, aber bereits vor dem 1. Februar 2019 installiert haben. Nur Anlagen, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, sind bereits in dem neuen Register eingetragen. Andernfalls sind die Stromnetzbetreiber angehalten, die Einspeisevergütung zurückzubehalten.