Die Ministerpräsidenten haben sich mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt, die Deutschland ertüchtigen sollen, mit der kommenden Omikron-Welle zurechtzukommen.

Berlin - Die Runde der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz stand unter erheblichem Druck der Wissenschaft. Der Expertenrat der Bundesregierung hatte sich für „Kontaktbeschränkungen bereits für die kommenden Tage“ ausgesprochen. Unmittelbar vor Beginn der Beratungen hatte dann auch noch das Robert-Koch-Institut (RKI) sofortige „maximale Kontaktbeschränkungen“ – im Grunde ein Komplett-Lockdown, gefordert. Offenbar geschah dies angesichts einer Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt, die das RKI für nicht ausreichend angesehen hat. Das stieß auf massive Verärgerung bei Bundeskanzler Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Das Thema dürfte ein Nachspiel haben. Das Vertrauen der Regierung zu RKI-Chef Lothar Wieler scheint schwer angeschlagen. Die Runde folgte dem RKI nicht und einigte sich im Wesentlichen auf die Vorschläge des Kanzleramtes:

 

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Kritische Infrastruktur

Im Zuge der Omikron-Welle befürchten Wissenschaftler, dass zu viele Menschen zugleich erkranken, sodass in Kliniken, bei Feuerwehren, Polizei oder Kraftwerken erhebliche Engpässe entstehen können. Bund und Länder fordern deshalb die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.

Impfen

Bund und Länder bitten die zur Durchführung von Covid-19-Impfungen befugten Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker, etc.), sich „nach besten Kräften“ an der Impfkampagne zu beteiligen. Sie soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und auch an Silvester weiterlaufen. Praxen und Impfzentren sollten geöffnet bleiben. Ziel sind weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022. Die Impfquote soll auf 80 Prozent geschraubt werden.

Kontaktbeschränkungen

Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Nichtgeimpfte brauchen am Arbeitsplatz weiter einen tagesaktuellen Test. Das gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr und Zugreisen. Neu hinzu kommen nun auch Einschränkungen für Geimpfte: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Diese Obergrenze gilt für private Treffen innen wie im Außenbereich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Jahres sind hiervon wieder ausgenommen. Wichtig: Diese Regelung gilt noch nicht für die Weihnachtstage, sondern „spätestens ab dem 28. Dezember“. Die Zahl der Kontakte bei weihnachtlichen Familienfeiern soll „eigenverantwortlich begrenzt werden“. Das ohnehin schon vereinbarte An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf Plätzen, die von den Kommunen benannt werden, wird bekräftigt. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten.

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Sport und Freizeit

Clubs und Diskotheken werden bis auf weiteres geschlossen. Überregionale Großveranstaltungen, insbesondere Fußballspiele, dürfen nicht mehr mit Publikum stattfinden.

Coronahilfen

Weiterhin stehen mit der Überbrückungshilfe IV für die von den Coronaschutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Coronahilfen für den Profisport und das KfW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Die Abwicklung erfolgt über die Länder.