2017 mussten in Deutschland 3,5 Prozent weniger Personen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Wir nennen die häufigsten Gründe, warum eine MPU notwendig wurde.

Stuttgart - Wer im Verkehr oder strafrechtlich auffällig wird, muss sich medizinisch-psychologisch begutachten lassen. Im Jahr 2017 betraf dies 88 035 Personen in Deutschland. Damit ist die Zahl der Begutachtungen im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 Prozent gesunken. Dies berichtet jetzt die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast).

 

Alkoholauffälligkeit war mit einem Anteil von insgesamt 44 Prozent wie schon in den Vorjahren der mit Abstand häufigste Grund für eine MPU. Der Anteil der erstmalig Alkoholauffälligen betrug dabei 28 Prozent. Auf Platz zwei folgen Verhaltensauffälligkeiten, die auf die Einnahme von Drogen und Medikamenten zurückgehen. Hier liegt der Anteil bei 26 Prozent. Körperliche oder geistige Mängel waren mit nur einem Prozent der Fälle selten Anlass für eine Begutachtung.

Zahl der Drogendelikte steigt

Die Zahl der alkoholbedingten Anlässe sank insgesamt um gut acht Prozent, womit sich der Trend der Vorjahre fortsetzt. Die Begutachtungen auf Grund der Einnahme von Betäubungsmitteln stiegen dagegen um vier Prozent an. Die Anzahl ist mit 23 205 Fällen aber immer noch deutlich geringer als die 39 170 Fälle, die auf Alkohol zurückzuführen sind.

Bei den Ergebnissen der MPU zeigten sich im Vergleich zu 2016 kaum Veränderungen. Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, rund 36 Prozent als „ungeeignet“ und der Rest als „nachschulungsfähig“ eingestuft.

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder ob sie ihm verweigert wird. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen.