Der Bereichsausschuss des Landkreises Ludwigsburg will weiterhin keine ortsbezogenen Hilfsfristen veröffentlichen. Viele Kreisräte können das nicht nachvollziehen.

Ludwigsburg - Die Ansage ist durch die Bank auf Unverständnis gestoßen: Im jüngsten Ausschuss für Umwelt und Technik teilte der Vizelandrat Utz Remlinger mit, dass der Bereichsausschuss für die Rettungsdienste des Landkreises Ludwigsburg auch weiterhin keine ortsbezogenen Hilfsfristen veröffentlichen will. Die Kreisräte fordern jedoch, Einsicht in diese Details zu erhalten. Nun will die Kreisverwaltung diesen Punkt mit dem zuständigen Bereichsausschuss verhandeln.

 

Die Irritation zieht sich durch alle Fraktionen: „Die ortsbezogenen Hilfsfristen sollten kein Staatsgeheimnis mehr sein“, betonte die Grünen-Rätin Doris Renninger in der Ausschusssitzung. „Ich verstehe einfach nicht, warum der Bereichsausschuss die Zahlen nicht frei geben will“, sagte Eberhard Weigele (Freie Wähler), und der Sozialdemokrat Ernst Morlock verwies darauf, dass im vergangenen Jahr doch auch bekanntgegeben worden sei, wie lange die Retter wohin gebraucht hätten.

Veröffentlichung einer detaillierten Liste war einmalig

Das sei allerdings eine Ausnahme gewesen, teilt Utz Remlinger mit. Das Sozialministerium habe nur wegen der Landtagsanfrage des damaligen SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Stehmer die Anweisung gegeben, die Daten zu veröffentlichen, erklärt der Vizelandrat. „Das war meines Wissens das erste Mal auf Landesebene, dass diese Details veröffentlicht wurden“, fügt er hinzu. Doch selbst sein Chef Landrat Rainer Haas kann die Geheimhaltung nicht verstehen: „Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Bekanntmachung“, sagte er im Ausschuss.

Aus Sicht von Daniel Groß, Vorsitzender des Bereichsausschusses, dagegen schon: „Es ist nicht zielführend, einzelne Bereiche herauszugreifen“, findet er. Zumal das gesetzlich auch nicht gewollt sei: „Die Vorgaben beziehen sich ja auf den gesamten Kreis“, betont er. Eine Auflistung für alle Teilorte sei schon deshalb schwierig, weil sie Begehrlichkeiten wecken könne: „Denn natürlich will jeder für seinen Ort das Beste herausholen“, sagt Daniel Groß.

Vizelandrat Remlinger kann das Argument verstehen. Die gesetzliche Vorgabe sei schließlich nur ein Durchschnittswert – in einem Flächenlandkreis wie Ludwigsburg sei es schwierig, die Frist in jedem Teilort gleichermaßen zu erreichen. „Aber dennoch könnte man das ja politisch diskutieren, wenn man die Detailauflistung hätte“, findet er.

Fristen im Jahr 2011 öfter eingehalten

Immerhin sei die Hilfsfrist im vergangenen Jahr wieder öfter erreicht worden: In 94,64 Prozent der Fälle traf der Rettungswagen maximal 15 Minuten nach dem Notruf ein. 2010 war der Anteil auf 93,9 Prozent gesunken, was viel Unruhe ausgelöst hatte. Bei den Notärzten stellte sich die Lage noch dramatischer dar: Nur in 88,62 Prozent der Fälle wurde die Frist 2010 eingehalten, im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf 90,63 Prozent.

Für 2012 hofft man auf weitere Verbesserungen: „Unser oberstes Ziel ist es, die gesetzliche Vorgabe zu erreichen“, betont Daniel Groß. Dafür habe man auch viel getan. Ein ganzes Maßnahmenpaket wurde geschnürt: Unter anderem wurde 2011 ein Bereichsnotarzt für Oberstenfeld, Großbottwar und Kleinbottwar eingerichtet, in Ludwigsburg und Ditzingen wurde jeweils ein zusätzlicher Rettungswagen stationiert, und Bietigheim erhielt nachts ein zweites Fahrzeug. Zudem ist seit Dezember der in Mühlacker stationierte Notarzt verstärkt im Raum Vaihingen/Enz unterwegs. Aber wie sich die Maßnahmen auswirken, könne man wohl frühestens im Sommer beurteilen, sagt Daniel Groß.

Hilfsfrist In Baden-Württemberg gilt eine doppelte Hilfsfrist: Sowohl Rettungsassistenten als auch Notärzte müssen innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein. Diese Vorgabe muss in 95 Prozent der Fälle eingehalten werden.

Bereichsausschuss Zuständig für den Rettungsdienst im Landkreis ist der Bereichsausschuss, zu dem Vertreter der Hilfsdienste und der Krankenkassen gehören. Das Gremium muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. meb